Darf ein Bürger einem Wildfremden den Toilettengang in der eigenen Wohnung verwehren oder gilt diese Hilfeleistung als festgelegte Bürgerpflicht? Per Definition ist die Bürgerpflicht eine Pflicht, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und demnach aus dessen Grundgesetzen ableitet. Beispielsweise gehören in Deutschland Schul- und Steuerpflicht dazu. Eine feststehende Liste der Bürgerpflichten darüber hinaus gibt es allerdings nicht. Daher helfen die ARAG Experten dabei, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach – insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten – möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ So steht es im Strafgesetzbuch. Wichtig ist, dass nach bestem Wissen und Gewissen Hilfe geleistet wird, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Daher kann unter Umständen auch ein telefonischer Notruf bereits als ausreichende Hilfeleistung gewertet werden. Zudem sollten Ersthelfer wissen, dass ihnen keine Strafe droht, wenn sie aus Unwissenheit oder Angst nicht optimal helfen – dies gilt nur dann, wenn sie gar nicht helfen.

Können Sie sich ausweisen?

Falsch ist, dass der Personalausweis jederzeit mitgeführt werden muss, eine solche Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen stellen hier bestimmte Berufsgruppen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dar, z.B. Polizeibeamte. Richtig dagegen ist, dass jede Person in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen muss. Und dieser muss auch auf Verlangen beispielsweise der Polizei vorgelegt werden können. Daher ist es Ordnungshütern auch erlaubt, Personen bei notwendiger Identitätssicherung festzuhalten bzw. mitzunehmen, bis der entsprechende Nachweis erbracht ist. Existiert ein solches Dokument nicht oder wird es nicht vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen kann.

Es gibt einige Meldepflichten

Zum einem hat jeder Bürger die Pflicht, Geburten und Sterbefälle bei den amtlichen Behörden anzuzeigen. In diese Richtung zielt auch die Meldepflicht, die besagt, dass jeder Bürger seinen aktuellen Wohnort beim Einwohnermeldeamt mitteilen muss. Zum anderen besteht die Anzeigepflicht, wenn man Kenntnis über die Ausübung bestimmter Verbrechen hat – Mord, Menschenraub, Landesverrat etc. Dabei sollte die Anzeige – sofern möglich – so erfolgen, dass das Verbrechen noch verhindert werden kann. Ansonsten droht ein strafrechtliches Verfahren. Auch andere Meldepflichten existieren: Beispielsweise müssen Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, gemeldet werden. Auch für bestimmte Krankheiten bei Tieren besteht eine Anzeige- oder Meldepflicht laut Tiergesundheitsgesetz. Auch Unfälle, Fahrzeughalter oder veränderte Vermögenswerte beim Bezug von Sozialleistungen müssen verpflichtend gemeldet werden.

Wahlpflicht und andere Mythen

Im Grunde belegen es schon die Zahlen der Wahlbeteiligungen – Wählen ist keine Bürgerpflicht, sondern (nur) ein Recht. Auch wenn manchmal anderes suggeriert wird, müssen Nicht-Wähler keine Sanktionen fürchten. Ein anderer Bürgerrechtsmythos ist übrigens die eingangs erwähnte Pflicht, einem Bedürftigen seine Toilette zu überlassen. Dies kann zwar unter Umständen sehr nett und menschlich sein, aber andererseits auch gefährlich werden – der vermeintlich Notdürftige könnte sich auch als Trickdieb entpuppen.

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