Wer bis 1. Juli illegal besessene Waffen und Munition abgibt, wird nicht wegen unerlaubtem Erwerb oder Besitz bestraft. Diese sogenannte Amnestieregelung besteht seit der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Sommer. In erster Linie richtet sich die Amnestieregelung an Personen, die Schusswaffen ohne Erlaubnis erworben haben und noch besitzen sowie an Besitzer von anderen Waffen wie beispielsweise Butterflymessern, die im Laufe der Jahre verboten wurden.

Alle Waffen, die abgegeben werden sollen – also auch Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen – sollten so verstaut oder verpackt werden, dass von den Waffen während des Transportes und bei der Übergabe keine Gefahr ausgeht. Das bedeutet auch, dass Schusswaffen entladen sein müssen und getrennt von Munition und Magazin abgegeben werden. Wer die Entladung selber nicht sicher vornehmen kann, sollte sich mit der zuständigen Polizeidienststelle oder der Waffenbehörde in Verbindung setzen. Auf Wunsch kann eine Abholung von Waffen oder Munition vor Ort vereinbart werden.

Die Waffenbehörde des Vogelsbergkreises bittet um Terminvereinbarung zur Waffenabgabe oder -abholung montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr über die Telefonnummern 06641 – 977 143, -1303 und -130.

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