Die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060 / OTC-Symbol: WRCDF) hat die Short-Attacken aus Februar bestens überstanden und scheint seit dem hierdurch entstandenem Jahrestief von rund 85, -EUR nur noch eine Richtung zu kennen, nach oben! Nachdem vor ca. 14 Tagen das bisherige Allzeithoch von 110,- Euro erreicht wurde, notiert das Papier nun schon bei über 120,- Euro.

Die beeindrucken Zahlen für das letzte Geschäftsjahr sowie die optimistischen Prognosen für das laufende Jahr sind nur ein Faktor für den laufenden Aufwärtstrend. Laufende Erweiterungen bestehender Kooperationen sowie neue Partnerschaften tun ihr übriges. So konnte Wirecard aktuell die langjährige Zusammenarbeit mit der Schweizer Marke Mammut erweitern. Nachdem bereits seit 2014 Zahlungsabwicklungen in den Kernmärkten D-A-CH und UK von Wirecard übernommen wurden, ist Wirecard ab sofort auch für die Zahlungsabwicklungen von Mammuts E-Commerce-Geschäften in den USA zuständig.

Für die Zahlung beim Online-Shopping werden die gängigen Kreditkarten Mastercard und Visa angeboten – weitere Zahlungsmöglichkeiten sind bereits in Planung. Ebenfalls im Einsatz bei Mammut ist eine maßgeschneiderte Version des Risikomanagementsystems ‚FPS’ (‚Fraud Prevention Suite’). Daten und Verhaltensmuster werden von dem System identifiziert, welches durch ‚Machine Learning’ und künstliche Intelligenz hilft, Betrug effektiv zu verhindern und maximale Sicherheit bei allen angebotenen Bezahloptionen zu gewährleisten.

„Seit mehr als 155 Jahren steht die Outdoor-Marke Mammut für technologische Innovation, Sicherheit und Premium-Qualität. Mit Wirecard als Payment-Partner bieten wir unseren Kunden nun weltweit sichere und effiziente Bezahllösungen an“, erklärte Florian Held, Head of E-Commerce bei Mammut. Damit spiele Wirecard in ihrem Digitalisierungsprozess die entscheidende Rolle. Auch im Hause Wirecard freut man sich über den Ausbau der sehr erfolgreichen Zusammenarbeit. „Wir sind auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen und können so gemeinsam internationalisieren. Mammut setzt auf Digitalisierung und Globalisierung, wobei wir auf allen Ebenen der Payment-Wertschöpfungskette unterstützen können“, verdeutlichte Christian Reindl, Executive Vice President Sales Consumer Goods bei Wirecard.

Eine neue Partnerschaft konnte Wirecard zudem mit Pflanzen-Kölle Gartencenter GmbH & Co. KG vereinbaren, in der Wirecard jetzt die komplette Zahlungsabwicklung im E-Commerce übernimmt. Hier werden neben Kreditkarten auch Sofort Überweisung und PayPal angeboten. Pflanzen-Kölle, der neben dem E-Commerce Shop deutschlandweit dreizehn Filialen betreibt, kann dank der Kooperation seinen Kunden nun einfaches, effizientes und sicheres Payment beim Onlinekauf bieten und selbst vom integrierten Risikomanagement profitieren.

Nelli Kaiser, von der Teamleitung E-Commerce bei Pflanzen-Kölle, erklärte: „Der digitale Wandel im klassischen Einzelhandel ist rasant. Wir wollen hier mitgehen und die Wachstumsperspektiven, die sich uns durch den Onlinevertrieb bieten, nutzen. Von Wirecards Erfahrung können wir entscheidend profitieren: Sowohl durch schnelle und zielgerichtete Prozesse als auch durch einen reibungslosen Ablauf klassischer und alternativer Bezahlmethoden.“ Christian Reindl, Executive Vice President Sales Consumer Goods bei Wirecard, bestätigte das riesige Potenzial im E-Commerce-Markt, wobei gerade der klassische und stationäre Einzelhandel durch den Ausbau des Onlinegeschäfts neue Wachstumschancen erfahren werde. Als globaler Treiber der Digitalisierung von Zahlungsprozessen freue man sich sehr, Pflanzen-Kölle bei der Gestaltung neuer digitaler Vertriebswege zu unterstützen.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

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