Anbieter müssen bei einer Erhöhung der Energiepreise alte und neue Preise detailliert auflisten. Dabei müssen nicht nur der alte und der neue Gesamtpreis erkennbar sein, sondern auch die Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage Verbraucher müssten ohne weiteres erkennen können wie stark und an welcher Stelle sich der Preis erhöhe. Nur mit dieser Information über die einzelnen Kostenbestandteile könnten Kunden die Preiserhöhung sachgerecht einschätzen und gegebenenfalls gezielt ihr Sonderkündigungsrecht für einen Anbieterwechsel nutzen, erläutern ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 247/17).
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