Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz vollumfänglich in Kraft. Es bringt einige neue Herausforderungen für all diejenigen mit sich, die Verpackungen in Verkehr bringen. Das gilt auch für Druckereien, denn bereits die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten oder Broschüren ist in der Regel lizensierungspflichtig. Und die Kontrollen werden schärfer. Damit die Anwender schnell und einfach erfassen können, welche Verpflichtungen aus dem Gesetz auf sie zukommen, stellen die Verbände Druck und Medien ihren Mitgliedern eine Handlungshilfe zur Verfügung.

Das Verpackungsgesetz soll die ökologische Weiterentwicklung der derzeit gültigen Verpackungsverordnung darstellen. Ziel ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen.

Laut Gesetz muss jeder Hersteller eines verpackten Produkts die dafür verwendete Verpackung bei einem dualen System lizensieren und sich in einem neu eingerichteten Register bei der „Zentralen Stelle“ anmelden. Die neue Zentrale Stelle kontrolliert, ob die Hersteller ihre Verpackungsmengen gesetzeskonform für das Recycling angemeldet haben. Verbraucher können das Register einsehen. Damit soll das Rücknahmesystem insgesamt transparenter sein und der Missbrauch beim Verpackungsrecycling reduziert werden.

Die künftigen Beteiligungsentgelte (Lizenzentgelte), mit denen die Entsorgung vorab finanziert wird, sollen sich nicht mehr – wie derzeit in der Verpackungsverordnung geregelt – überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Ganz nach dem Motto, dass diejenigen Hersteller belohnt werden, die bei der Entwicklung, Gestaltung bzw. Produktion der Verpackungen deren gute Recyclingfähigkeit nach Gebrauch berücksichtigt haben.

Bereits im Vorfeld hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in seinen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen den hohen bürokratischen Aufwand durch das neue Gesetz kritisiert und die Sorge geäußert, dass dadurch mit neuen Kostenlasten für Druckereien zu rechnen ist.

Der Leitfaden für Druckereien, der die wesentlichen Neuerungen des Verpackungsgesetzes beleuchtet, steht Mitgliedern der Druck- und Medienverbände kostenfrei zur Verfügung. Sie erhalten ihn über ihren jeweiligen Landesverband: www.bvdm-online.de/bvdm/landesverbaende/.

Über den Bundesverband Druck und Medien e.V.

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) ist der Spitzenverband der deutschen Druckindustrie. Als Arbeitgeberverband, politischer Wirtschaftsverband und technischer Fachverband vertritt er die Positionen und Ziele der Druckindustrie gegenüber Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und der Zulieferindustrie. Getragen wird der bvdm von acht regionalen Verbänden.
International ist er über seine Mitgliedschaft bei Intergraf und FESPA organisiert. Zur Druckindustrie gehören aktuell rund 8.000 überwiegend kleine und mittelständische Betriebe mit etwa 133.500 Beschäftigten.

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