Der Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“, der die rechtlichen Grundlagen der nicht-ärztlichen ambulanten Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung verständlich machen soll, wird zukünftig von der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte und dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) herausgegeben.

Bei der Jahresauftaktveranstaltung der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte am 23. Januar 2019 in der Rohrmeisterei in Schwerte wurden die erstmals in Kooperation mit dem Spitzenverband BIV-OT entstandenen Leitfäden für Leistungserbringer und Versicherte vorgestellt. Das Besondere: Bisher waren die Leitfäden in einem Band zusammengefasst. In der neuen Auflage werden sie nach Zielgruppen getrennt. So wird es einen „Leitfaden für Leistungserbringer“, er soll als erster der beiden Bände erscheinen, und einen „Leitfaden für Versicherte“ geben. Beide werden neben einer Printversion auch als E-Book erhältlich sein, wodurch die regelmäßige Aktualisierung der gesetzlichen Entwicklungen gewährleistet werden kann, ohne dass es einer Neuauflage bedarf. Die Veröffentlichung ist für das Frühjahr 2019 geplant. Beide Titel können im Verlag Orthopädie.Technik bestellt werden.

„Es liegt leider in der Natur unseres Berufsstandes, dass wir regelmäßig viel Zeit in die Auseinandersetzung  mit den gesetzlichen Grundlagen des SGB V investieren müssen. Zeit, die uns von der Arbeit am Patienten abhält. Daher begrüße ich es sehr, dass die Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte den Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“ für Leistungserbringer und Patienten zunächst auf den Weg gebracht und nun nach Verabschiedung des HHVG aktualisiert hat. Dieses ‚Hilfsmittel zur Hilfsmittelversorgung‘ leistet einen nachweislichen Beitrag für Betriebe und Patienten. Seine Verbreitung unterstützt der BIV-OT als Herausgeber nach Kräften“, fasst BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz die Hintergründe der geschlossenen Partnerschaft zwischen Spitzenverband und Kanzlei zusammen.

 „Wir freuen uns, mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik einen starken Partner zu haben, der gemeinsam mit uns den Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“ herausgibt. Bei der Neuauflage haben wir schon die Professionalität und Erfahrung des beim BIV-OT angesiedelten Verlags Orthopädie.Technik feststellen können“, betont Jörg Hackstein, Partner der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte.

Nähere Informationen zu den Leitfäden „Zu Hause gut versorgt“ finden Sie hier.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org

Ansprechpartner:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des BIV-OT
E-Mail: abel@biv-ot.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.