Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unab-hängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB), sagte heute anläss-lich des von der AUB ausgerufenen Tages der betrieblichen Mit-bestimmung auf der Veranstaltung in Nürnberg:

"Die zukünftigen Herausforderungen in der Arbeitswelt sind groß: der Strukturwandel ist nicht zu Ende, ist es vermutlich nie. Globalisierung und Digitalisierung schreiten unaufhörlich weiter voran – ob politische Parteien oder Einzelne es wollen oder nicht."

Während vor 35 Jahren fast die Hälfte der Beschäftigten im industriellen Bereich tätig war, ist es heute nur noch ein Drittel. Und mit der sog. Künstlichen Intelligenz hat die Zukunft bereits begonnen. Die Fragen, die sich insbesondere auch für die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte ergeben, hat nach unserer Erkenntnis noch niemand so richtig auf dem Zettel.

Für die betriebliche Mitbestimmung bei der sog. Künstlichen Intelligenz hat die AUB deshalb folgende Thesen aufgestellt:

1. Die Einführung sog. künstlicher Intelligenz in Unternehmen ist eine unternehmerische Entscheidung und damit nicht mitbestimmungspflichtig im engeren Sinne.

2. Sie ist natürlich eine Betriebsänderung i.S.d. §§ 111, 112 BetrVG, die unter die Nr. 4 und 5 fällt, nämlich "grundlegende Änderung der Betriebsorganisation oder "Einführung grundlegender neuer Arbeitsmethoden", die wesentliche Nachteile für Teile der Belegschaft bringen. Deshalb ist rechtzeitig und umfassend mit dem Betriebsrat zu beraten.

3. Unternehmen tragen Verantwortung für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Die betriebliche Fort- und Weiterbildung muss deshalb ein einklagbarer Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden, sofern ein Mitarbeiter dies einfordert.

Der Betriebsrat muss in Zeiten der Digitalisierung mehr denn je eine Schutzfunktion wahrnehmen, ohne dass er dabei die Interessen des Arbeitgebers aus den Augen verlieren darf. Denn nur so können Arbeitsplätze erhalten werden."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AUB e.V
Frauentorgraben 67
90443 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 287-080
Telefax: +49 (911) 287-0820
http://www.AUB.de

Ansprechpartner:
Ute Herzog
PR
Telefon: +49 (911) 28708-14
E-Mail: service@aub.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel