
Gewässerschutzbeauftragter nach §64- §66 des WHG
Unternehmen mit einer Abwassereinleitung >750 m3/d sind nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, einen Gewässerschutzbeauftragten zu stellen. Dieser berät den Gewässernutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Seine Rechte und Pflichten sind in §§ Mehr