Die SEC beschuldigt den Autobauer und den Manager, Anleger in den USA betrogen zu haben. VW habe dort von April 2014 bis Mai 2015 Unternehmensanleihen und verbriefte Wertpapiere in Höhe von mehr als 13 Milliarden Dollar ausgegeben, während Top-Manager des Konzerns bereits von den Abgasmanipulationen gewusst hätten. Der Konzern habe nie "die Hunderte Millionen Dollar" zurückgezahlt, die er bei den Wertpapiergeschäften "auf betrügerische Weise eingenommen" habe. VW habe mit irreführender Weise mit "clean Diesel", rückläufigem Verbrauch und weniger Abgasen geworben. Auch die Konzernbuchhaltung habe vorschriftswidrig nicht berücksichtigt, dass der Dieselabgasbetrug die Gefahr hoher Schadensersatzzahlungen und Strafen mit sich bringe.

Der Konzern erklärte, VW werde sich gegen die "juristisch und faktisch fehlerhafte" Klage der SEC zur Wehr setzen. Die SEC fordert in ihrer Klage die Feststellung, dass VW und Winterkorn US-Kapitalmarktrecht gebrochen haben, sowie Geldstrafen und die Abschöpfung der ungerechtfertigten Bereicherung. Das könnten hunderte Millionen Dollar sein. Darüber hinaus soll Winterkorn untersagt werden, bei Unternehmen als Manager oder Verwaltungsrat tätig zu sein, deren Aktien an US-Börsen zum Handel zugelassen sind. VW verweist darauf, dass es die Anleihen und forderungsbesicherten Wertpapiere wie versprochen bedient hat. Die Anleger seien erfahrene Profis gewesen, die ihr Kapital plus Zinsen erhalten hätten.

Offensichtlich scheint der Abgasskandal auch in den USA noch nicht komplett abgehandelt zu sein. Die neuen Vorwürfe sind auch für deutsche Geschädigte interessant. Möglicherweise ergibt sich aus den Erkenntnissen in den USA, dass Winterkorn doch bereits früh Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. In diesem Fall gibt es keine Zweifel mehr daran, dass auch Geschädigte in Deutschland einen Schadensersatzanspruch haben, mit dem sie ihr Fahrzeug zurückgeben können. Die Position Geschädigte in Deutschland wird immer besser. Immer mehr Gerichte Urteil zugunsten der Geschädigten, weil sie dem Vortrag von VW, kein Vorstand habe von den Manipulationen gewusst, keinen Glauben mehr schenken. Es ist daher den Geschädigten dringend zu empfehlen, noch im Jahre 2019 ihre Ansprüche geltend zu machen, bevor diese endgültig verjähren.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im VW-Skandal. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben bereits mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Sie sofort und zuverlässig bei Fragen rund um den Abgasskandal für Autokäufer von VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche, Daimler und andere Hersteller.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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