Bis Mai 2020 gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist, um eine Nachrüstung oder Modernisierung der Aufzuganlagen zu gewährleisten.

Die Verordnung betrifft alle, die Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen verwenden. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Bauaufzüge). Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen (Nachrüstungsverpflichtung beim Fehlen eines 2-Wege-Kommunikationssystems nach BetrSichV bis ­2020) stellen kurzfristige Gefährdungen nach DIN EN 81-28 dar. Hierzu zählen Sprechstellen auf, in und unter der Kabine.

Mit dem neuen Behnke Aufzugnotruftelefon ist eine normkonforme Umrüstung möglich. Die sichtbaren Signale sind von der Höhe so angeordnet, dass eine optimale Bedienung und Visibilität gewährleistet wird. Entsprechend der neuen Norm dienen die Piktogramme sowohl der Signalisierung von Anrufen, als auch der Störungsanzeige von nicht abgeschlossenen oder fehlerhaften Routinetests.

In modernen Aufzügen kommt die Hinterbau-Variante zum Einsatz. Vorhandene Taste und Piktogramme werden in der Kabine gemäß EN 81-28 an die Aufzugnotrufsprechstelle angeschlossen.

Über die Telecom Behnke GmbH

Die Notrufzentrale Behnke GmbH mit Sitz im Saarland bietet neben der Aufzugnotruf-Hardware Dienstleistungen rund um die Notruf-Aufschaltung an und wird so insbesondere für kleine und mittelständische Aufzug Errichter zu einem zuverlässigen Partner und Berater für die Umsetzung einer selbständigen Aufzugüberwachung. Je nach Bedarf kann die Überwachung der Aufschaltungen bis zu 24h Stunden an 365 Tagen im Jahr von der Notrufzentrale übernommen werden. Selbstverständlich betreibt die Notrufzentrale Behnke GmbH auch redundante Notrufleitstände, die bei Ausfall des Hauptleitstands zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen unter www.notrufzentrale-behnke.de

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