Zum Schutz der stark gefährdeten Mopsfledermaus startet ein neues Projekt, das Maßnahmen zum Erhalt naturnaher Wälder unterstützt – Lebensräume, auf die die Mopsfledermaus angewiesen ist. Im Rahmen des Vorhabens werden in Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und auf Flächen des Nationalen Naturerbes Wälder wieder naturnäher bewirtschaftet, alte Bäume gesichert und Kernflächen geschaffen, die nicht länger forstwirtschaftlich genutzt werden. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 5,44 Millionen Euro, 4,3 Millionen davon stellt das Bundesumweltministerium im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt zur Verfügung. Inhaltlich begleitet wird das Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Weltweit erleben wir gerade ein dramatisches Ausmaß an Zerstörung natürlicher Lebensräume und damit einhergehend den Verlust unzähliger Arten. Die Mopsfledermaus ist in ihrem Bestand bereits stark gefährdet. Ein Grund dafür: Die alten, strukturreichen Wälder mit viel Totholz, auf die sie angewiesen ist, gibt es immer seltener. Hier setzt dieses Projekt an. Das nutzt der Mopsfledermaus und vielen weiteren, an alte und naturnahe Wälder gebundenen Arten.“

Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): „Entscheidend für den effektiven Schutz der stark gefährdeten Art Mopsfledermaus ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, durch die ihr genügend Quartiere und Insekten als Nahrung zur Verfügung stehen. Deshalb spielt die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Forstwirtschaft und Verbänden in diesem Projekt eine herausragende und beispielgebende Rolle. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann es uns gelingen, die Mopsfledermaus und ihre Lebensräume zu stärken.“

Mit dem Ziel, die Verbreitung der Art bundesweit zu analysieren und anhand ausgewählter Modellregionen konkrete Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, haben sich die Stiftung FLEDERMAUS (Projektkoordination), die Naturstiftung David, die NABU Landesverbände Baden-Württemberg und Niedersachsen und die Universität Greifswald in dem Verbundprojekt „Schutz und Förderung der Mopsfledermaus in Deutschland“ zusammengeschlossen.

Ein wesentlicher Fokus des Projekts liegt auf der engen Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Waldeigentümerinnen, -eigentümern und -bewirtschaftenden sowie weiteren Akteuren vor Ort. Die entwickelten Schutzmaßnahmen sollen gemeinsam umgesetzt und dokumentiert werden. Die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse werden dann durch vielseitige Schulungsangebote in die Praxis überführt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit, um forstliche Akteure zu gewinnen und das öffentliche Bewusstsein für die Mopsfledermaus zu steigern.

Das Verbundvorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms zur Biologischen Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über sechs Jahre mit einer Summe von 4,33 Mio. Euro gefördert. Auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen, die Deutsche Wildtier Stiftung und der Bayerische Naturschutzfond beteiligen sich an der Finanzierung des Projekts. Heute haben Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der beteiligten Bundesländer und Stiftungen bei einer Auftaktveranstaltung in Thüringen den Förderbescheid überreicht.

Informationen zum Projekt unter: http://bit.ly/mopsfledermaus

Über die Mopsfledermaus

Die bundesweit stark gefährdete Mopsfledermaus trägt ihren Namen aufgrund ihrer mopsartigen Schnauze. Sie lebt vorzugsweise in laubwaldreichen naturnahen Wäldern mit hohem Totholzanteil und alten Bäumen mit abstehenden Rindentaschen. Im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung wurde sie als „Verantwortungsart“ eingestuft. Das heißt die Bundesregierung trägt eine besondere Verantwortung, ihren Bestand zu sichern.

In den 1950er bis 1970er Jahren führten Quartiersverluste zu dramatischen Bestandseinbrüchen der Fledermausart. Außerdem bewirkte der zunehmende Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft einen erheblichen Rückgang des Nahrungsangebots für die Mopsfledermaus, deren Nahrungsspektrum stark begrenzt ist. Sie überlebte in Deutschland und Westeuropa nur in wenigen Reliktgebieten. Weitere Faktoren, wie eine intensive forstwirtschaftliche Waldnutzung, der Verlust von Vernetzungsstrukturen und die Zerschneidung durch Verkehrstrassen kamen hinzu. Der bundesweite Erhaltungszustand der Art ist daher als „ungünstig“ eingestuft worden.


Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Weitere Informationen zum Bundesprogramm:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Schedlbauer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.