Eine Verminderung des Verkehrslärms ist ein wichtiges Ziel von Politik und Gesellschaft. Ganz anders ist dagegen die Situation bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Angesichts ihres bauartbedingt niedrigen Geräuschpegels fällt bei diesen Fahrzeugtypen eine bedeutende akustische und damit sicherheitsrelevante Signalquelle weg, die ansonsten andere Verkehrsteilnehmer vor einem sich nähernden Auto warnt. Der KRAFTFAHRERSCHUTZ e.V. (KS) erläutert, was es mit der in Kraft getretenen EU-Verordnung für akustische Fahrzeug-Warnsysteme, AVAS genannt, auf sich hat.

Schöne leise Elektrowelt: Nähert sich ein langsam fahrendes Elektrofahrzeug, hört man nahezu nichts; erst ab einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h vernimmt man das Abrollgeräusch der Reifen. Dadurch bemerken Passanten eine sich nähernde eventuelle Gefahr nicht bzw. erst spät und können nicht entsprechend reagieren. Unfälle sind programmiert – besonders blinde, seh- oder auch hörbehinderte Personen, genauso Kinder oder Senioren sind hier gefährdet.

Akustisches Warnsystem für mehr Sicherheit

Für Abhilfe soll hier die zum 01. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung 540/2014 sorgen: Sie besagt, dass alle neu typisierten Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge mit einen Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein müssen. Mit dem System werden Fahrzeuggeräusche simuliert, die Fußgänger und Radfahrer auf ein sich näherndes Fahrzeug aufmerksam machen und so Unfälle vermeiden sollen.

Konkret bedeutet die neue Verordnung, dass zwischen dem Anfahren und dem Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren Geräusche zu hören sein müssen. Das gilt nicht, wenn beim Rückwärtsfahren ohnehin ein Warnton zu hören ist bzw. wenn ein Hybridfahrzeug gerade mit Verbrennungsmotor fährt. Beim Starten des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch eingeschaltet sein, der Schalter zum Ein- und Ausschalten muss leicht erreichbar sein. Das erzeugte Schallzeichen muss zudem auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, also etwa ob das Auto abbremst oder beschleunigt.

Die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) begrüßen die EU-Verordnung ausdrücklich: „Wir halten es für die richtige Entscheidung, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern jetzt nach und nach mit dem AVAS ausgestattet werden. Gerade in Kombination mit den auch ständig weiterentwickelten automatischen Notbremssystemen dürfte der Straßenverkehr somit beträchtlich sicherer für alle werden.“ Während die jetzt in Kraft getretene Regelung nur für neue Fahrzeugtypen gilt, müssen ab 01. Juli 2021 sämtliche neuen Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb mit einem AVAS ausgerüstet werden. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht hingegen nicht.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 620.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen-, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

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