Fassungslos musste die Mitarbeiterin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) Petra Buhr aus Ebernhahn feststellen, dass der von Ihr regelmäßig beobachtete Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling einfach von der Straßenmeisterei niedergemulcht wurde. Der streng geschützte und seltene Schmetterling ist auch nach der europäischen FFH-Richtlinie besonders geschützt.

Die besiedelte Straßenböschung ist das letzte aktuelle Vorkommen eines sich vormals auch auf den Wiesenkomplex in der Gemarkung „Kronenacker“ bei Ebernhahn erstreckenden Vorkommens, der aktuell für eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes beplant wird.

Immo Vollmer, Dipl. Biologe und Naturschutzreferent des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) betont, dass dieses Vorkommen auch über den strengen Schutz hinaus große Bedeutung hat.

So sei dieses Vorkommen auch für eine eventuelle Neubesiedlung angrenzender Grünlandflächen in der Gemarkung „Kronenacker“ wichtig. Es hat somit Bedeutung als sogenanntes „Refugialbiotop“. Hinzu komme: Das Vorkommen liegt an einer Brücke unterhalb der Bundesautobbahn A3, weswegen hier eine Bedeutung für die Biotopvernetzung über die Autobahn hinweg bestehe. Auch weist Biologe Vollmer darauf hin, dass der Wiesenknopf-Ameisenbläuling Schutzgut des angrenzenden FFH-Gebietes „Westerwälder Kuppenlandschaft“ ist, wobei auch hiermit vernetzte Vorkommen schutzbedeutsam sind.

Petra Buhr hatte früher hier bis zu 20 Falter gleichzeitig fliegen gesehen. Nachdem Ihre Briefe an den Landesbetrieb Straßenbau ignoriert wurden, informierte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) als anerkannter Naturschutzverband noch einmal im Mai 2018 alle zuständigen Behörden und forderte eine angemessene Berücksichtigung bei der Straßenunterhaltung.

Auch wenn der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sich daraufhin nicht auf eine angepasste Pflege verbindlich einlassen wollte, so ließ sie doch das Vorkommen im Sommer 2018 unangetastet.

Die notwendige Pflege ist aber gut in die Unterhaltungspläne zu integrieren und angesichts der rechtlichen Bedeutsamkeit auch zumutbar. „Mit einer bis grob Ende Mai vorverlegten ersten Mahd und einer auf Mitte September rückverlegten 2. Mahd können die Böschungen nach wie vor vorschriftsgemäß offengehalten werden. Zumindest konnten im letzten Jahr von mir noch zwischen 2-6 Tiere pro Tag nachgewiesen werden, was aufzeigte, dass das Vorkommen noch nicht gänzlich zerstört war“, so Projektbetreuerin Petra Buhr von der NI.

Es ist im Zeitalter des Artensterbens und dem Verlust an Biologischer Vielfalt völlig unverständlich, dass die Straßenbauverwaltung hier keine Rücksicht auf den Artenschutz nimmt. Wir werden daher auch Anzeige bei den zuständigen Behörden erstatten“, erklärte Harry Neumann, Kreis- und Landesvorsitzender der NI.

„Der LBM ist nicht nur zur Einhaltung des gesetzlichen Rahmens verpflichtet, er hat auch die Ziele des Landes und des Bundes zum Erhalt bedrohter Arten mit besonderer Anstrengung zu unterstützen und eine angepasste Unterhaltungspflege zu gewährleisten“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer.

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