„Jeder falsche Arzt ist eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Patienten. Daher  müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen  werden, dass Dokumente wie die ärztliche Approbationsurkunde weitgehend fälschungssicher sind“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. Dafür seien nicht die Landesärztekammern zuständig, sondern die Approbationsbehörden als verantwortliche Stellen der Länder. „Die Approbationsurkunde ist kein Dokument der Ärztekammer, sondern wird von der Approbationsbehörde ausgestellt“, betont Pinkowski.

Die Forderung  der Deutschen Stiftung Patientenschutz, ein Zentralregister für Approbationen bei der Bundesärztekammer einzurichten, hält der Präsident der Landesärztekammer Hessen nicht für zielführend. „Wir leben in einem föderalen und nicht in einem zentralistischen System. Wenn die Urkunden fälschungssicher sind, ist ein zentrales Register überflüssig.“  Die von der Landesärztekammer Hessen ausgestellten, mit einem 2d-Barcode versehenen Facharzturkunden wiesen eine hohe Fälschungssicherheit auf und könnten damit als Beispiel für andere Dokumente dienen, macht Pinkowski deutlich.

Approbations- und Facharzturkunden werden der Landesärztekammer Hessen bei Anmeldung eines neuen Kammermitglieds vorgelegt. Dabei fallen in der Regel gefälschte Urkunden auf.  Da Zeugnisse jedoch mit Hilfe digitaler Anwendungen immer häufiger so gut gefälscht werden, dass sie – wie bei dem jüngsten Fall einer falschen Ärztin in Fritzlar – von Originalen nicht oder so gut wie nicht unterscheidbar sind, fordert Pinkowski die Bundesländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Approbationsurkunden weitgehend fälschungssicher zu machen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel