Der Deutsche Bundestag hat mit Änderung der Handwerksordnung der Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 derzeit zulassungsfreie Gewerke zugestimmt. “Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein starkes Signal und eine gute Entscheidung für die Zukunft des Handwerks“, ist sich Klaus Hofmann, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, sicher. Wörtlich: “Die Abschaffung der Meisterpflicht für über 50 Gewerke durch die frühere Bundesregierung hat zu weniger Qualität, mehr Betriebsschließungen und weniger Fachkräften geführt. Dies hat dem Image und der Identität des gesamten Handwerks geschadet. Deshalb ist es richtig, dass dieser Fehler nun korrigiert wird. Durch den vereinbarten Bestandsschutz muss sich kein bereits existierender Betrieb Sorgen machen.“

Insbesondere drei Gründe sprechen für den Meister. 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet. Meisterbetriebe leisten zudem nicht nur einen entscheidenden Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, sondern schaffen eine Qualifikation, von der gerade auch jüngere Menschen beruflich nachhaltig und perspektivisch profitieren. Ein weiterer Grund ist der Qualitätsmaßstab. Hofmann: „Wohl niemand würde sich von einem Arzt operieren lassen, der die entsprechende fachliche Qualifikation nicht hat. Gleiches sollte auch für handwerkliche Leistungen gelten. Der Meister steht für einen hohen Qualitätsstandard, dafür ist er weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt und geschätzt. Er ist zudem gelebter Verbraucherschutz.“

Auch aus Wettbewerbssicht sei die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs sinnvoll, so Hofmann. „Wer als Einzelkämpfer einen Betrieb führt, muss keine Mitarbeiter zahlen, bildet keinen Nachwuchs aus. Natürlich kann derjenige anders kalkulieren und Niedrig-, oft sogar Tiefstpreise anbieten. Das aber geht zu Lasten der Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und zur Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft beitragen.“

Die Entscheidung, die Meisterpflicht für zunächst 12 Gewerke wiedereinzuführen, ist aus Sicht des Kammerpräsidenten nachvollziehbar. „Richtig ist aber die Festschreibung einer Evaluierung nach fünf Jahren. Wenn sich dann zeigt, dass die Ausweitung der Meisterpflicht zu Verbesserungen geführt hat, können weitere Gewerke beantragen, wieder zurückgeführt zu werden. Und dass die Ausweitung der Meisterpflicht eine Entscheidung pro Zukunft ist – davon sind wir fest überzeugt“, so Hofmann abschließend.

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