Silvesterraketen und -knaller sind für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil des Jahreswechsels. Beim privaten Zünden von Feuerwerk rät TÜV Rheinland-Experte Rainer Weiskirchen dringend zur Vorsicht: „Bei falschem Umgang mit Feuerwerk besteht Verletzungs- und Brandgefahr.“ Grundsätzlich sind Sicherheitshinweise und Altersfreigaben auf den Verpackungen zu beachten. Für Kinder ab zwölf Jahren sind Knaller der Kategorie F1, beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, erlaubt. Pyrotechnik der Kategorie F2, Raketen und Böller, darf dagegen nur von Erwachsenen gezündet werden.

Glutherde in abgebrannten Batterien

Neben Raketen, die leicht zum Querschläger werden können, stellen vor allem Batterienfeuerwerke ein Brandrisiko dar. Denn auch lange nach dem Abbrennen können sich im Feuerwerk Glutherde befinden. „Feuerwerksbatterien sollten keinesfalls direkt nach dem Abbrennen in den Abfall geworfen werden“, rät Weiskirchen. Generell gilt bei klassischen Raketen und Böllern der Kategorie F2 ein Sicherheitsabstand von acht Metern. Wer Feuerwerk abbrennt, sollte stets auf das Umfeld, besonders auf Kinder und Tiere, achten und nicht alkoholisiert sein. Zudem Fenster und Türen während des Feuerwerks geschlossen halten und leichtentflammbare Gegenstände rund ums Haus oder vom Balkon entfernen.

Kurzfristige Verbote möglich

Raketen und Böller dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz zudem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen oder Gebäuden wie zum Beispiel Fachwerkhäusern. Die Deutsche Umwelthilfe fordert zudem aufgrund der Feinstaubbelastung ein Böllerverbot in zahlreichen Innenstädten. Unklar ist jedoch, ob Städte und Kommunen entsprechende Beschlüsse vor dem kommenden Jahreswechsel durchsetzen. „Verbraucher sollten sich über mögliche regionale Verbote vorab informieren“, sagt der TÜV Rheinland-Experte.

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