ARAG Verbrauchertipps
Elternschaft aus Leihmutterschaft gilt auch in Deutschland Ein Ehepaar aus Deutschland, das durch eine Leihmutter im Ausland Kinder austragen lässt und dort als Eltern anerkannt wird, muss auch hier dementsprechend ins Geburtenregister eingetragen werden, obwohl Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. Mehr




