„Dass sich der Deutsche Bundestag intensiv mit möglichen Neuregelungen der Organspende in Deutschland auseinandergesetzt hat, zeigt, wie sensibel und wichtig das Thema ist“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Die heute beschlossene grundlegende Beibehaltung der geltenden erweiterten Zustimmungslösung, nach der einem Toten nur dann Organe entnommen werden, wenn er sich zu Lebzeiten damit einverstanden erklärt oder wenn die Angehörigen ausdrücklich einer Explantation zustimmen, mache deutlich, dass die Politik sich nicht über das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen hinwegsetzen wolle. "Dennoch bedauere ich die Ablehnung des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachten Vorschlags der doppelten Widerspruchslösung sehr, da diese die Zahl der Organspenden möglicherweise deutlich erhöht hätte", betont Pinkowski

Zu begrüßen sei allerdings, dass der Bundestag dem Entwurf einer Neuregelung zugestimmt habe, nach der die Menschen stärker zu einer Entscheidung für die Organspende bewegt werden sollen. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger demnach mindestens alle zehn Jahre beim Abholen eines Ausweises auf das Thema Organspende angesprochen werden. Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren. „Damit liegt ein Beschluss vor, an dem wir uns alle orientieren können, auch wenn er viel Bürokratie und Verwaltungsaufwand mit sich bringt,“ erklärt Pinkowski, der sich in der Vergangenheit für die doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen hatte, nach der automatisch jeder nach seinem Tod Organspender geworden wäre, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hätte.

Angesichts von über 9.000 schwerkranken Patienten jährlich, die verzweifelt auf ein Spenderorgan warten und nicht selten auf der Warteliste versterben, sei es jedoch dringend notwendig, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. „Das kann nur gelingen, wenn wir weitere Anstrengungen unternehmen, um die Bevölkerung darüber aufzuklären, wie unersetzlich Organspenden für die Rettung vieler Menschenleben sind. Dabei kommt es auch entscheidend darauf an, transparent zu machen, dass das System der Organspende sicher ist und klaren Regeln folgt.“

Das von Bundesgesundheitsminister Spahn 2019 auf den Weg gebrachte GZSO (Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende), das den Kliniken mehr Geld für die Organentnahme und den Transplantationsbeauftragten mehr Zeit auch für die Betreuung von Angehörigen zusichert, lobt Pinkowski als Schritt in die richtige Richtung. Es sei wichtig, dass Transplantationsbeauftragte genügend Ressourcen hätten, um mögliche Spender zu identifizieren, damit  Organentnahmen stattfinden könnten.

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