Die EU hat neue Vorgaben gemacht, damit in neuen Häusern künftig auch Ladeinfrastruktur für Elektroautos entsteht. Zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie hat das Bundeskabinett heute den Entwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG) verabschiedet.

Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Möglichkeit, um zu Hause oder beim Arbeitgeber laden zu können, spielt für den zügigen Hochlauf der Elektromobilität eine Schlüsselrolle. Der Neubau von Gebäuden bietet großes Potenzial zur Schaffung neuer Ladeinfrastruktur. Deutschland sollte die Gebäuderichtlinie daher nicht nur eins zu eins in nationales Recht umsetzen, sondern deutlich ambitionierter vorgehen."

Das Gesetzesvorhaben ist aus Sicht der internationalen Hersteller für den Erfolg der Elektromobilität von großer Bedeutung. In Anbetracht des Green Deal der neuen EU-Kommission sowie der bereits existierenden Vorgaben zur Absenkung des CO2-Ausstosses neuer Kraftfahrzeuge gewinnt die Elektromobilität enorm an Bedeutung. Mindestens 60 Prozent, eher jedoch bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge von Elektroautos werden zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher kommt dem Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur eine herausragende Bedeutung zu.

Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinien allerdings nur eins zu eins umgesetzt werden. Das heißt, dass Deutschland nur die europäischen Mindestanforderungen umsetzt. Die Bundesregierung sollte jedoch deutlich ambitionierte Vorgaben machen. Gemeinsam mit den Verbänden BDEW, VDA, ZVEH und ZVEI hat der VDIK dazu bereits im August umfangreiche Vorschläge unterbreitet, die nun umgesetzt werden sollten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
Kirdorfer Str. 21
61350 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (6172) 9875-0
Telefax: +49 (6172) 9875-20
http://www.vdik.de

Ansprechpartner:
Peter Mair
Leiter Politik/Kommunikation/Presse
Telefon: +49 (30) 516546-09
Fax: +49 (30) 516546-13
E-Mail: mair@vdik.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel