Am Freitag (13.03.2020) wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der „Corona-Krise“ vorgestellt. Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen. Diese umfassen u.a.:

– Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)

– höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
– sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 haben die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgreich unterstützt und damit in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal (1) der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank sowie Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf dieser Seite (2) zur Verfügung. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

(1) = https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
(2) = https://www.vdb-info.de/mitglieder

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