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  • Bund-Länder-Studienfonds für erwerbstätige Studierende, denen der Nebenjob wegbricht
  • Sommersemester 2020 nicht werten für Studienleistungen und fürs BAföG
  • Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer und der Regelstudienzeit
  • Keine Anrechnung der Einkommen aufs BAföG, wenn Studierende sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren
  • Finanzierungsnachweis für ausländische Studierende aussetzen

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) anerkennt ausdrücklich, wie schnell und umfassend die Regierungen von Bund und Ländern Hilfspakete zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, Beschäftigte, soziale Einrichtungen und viele weitere Betroffene einleiten. Um wirtschaftliche und finanzielle Notlagen für die Studierenden in Deutschland wegen der Corona-Pandemie abzuwenden oder zumindest abzumildern, schlägt das DSW eine Reihe von Maßnahmen vor, so vor allem einen Studienfonds von Bund und Ländern, mit welchem Studierenden in finanziellen Notlagen unbürokratisch geholfen wird.

Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar 75%, wie aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervorgeht.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Fallen jetzt die Erwerbsmöglichkeiten für Studierende weg, stellt sie das vor erhebliche finanzielle Problem, zumal jobbende Studierende in der Regel kein Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesregierung, aber auch die Bundesländer, sind jetzt gefordert, zum Wohle der Studierenden rasch und unbürokratisch zu handeln – so wie sie es angesichts der Pandemie bereits tun.“

Diese Maßnahmen schlägt das Deutsche Studentenwerk vor:

  • von Bund und Ländern einen Studienfonds, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch und unbürokratisch Hilfe bekommen
  • dass aufgrund von voraussichtlich nur schwer oder nicht zu erbringender Studienleistungen im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit und die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängert werden
  • dass Einkommen, die die Studierenden nun bei der Pandemiebekämpfung erzielen, etwa als medizinische Hilfskräfte, nicht aufs BAföG angerechnet werden
  • ein Aussetzungen des Finanzierungsnachweises, den ausländische Studierende beibringen müssen, für die Dauer der Pandemie
  • Bürgschaften der Bundesländer als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen der Studenten- und Studierendenwerke, damit diese Mittel an notleidende Studierende auch ohne Bürgen ausschütten können
  • Liquiditätshilfen von Ländern und Kommunen für die Studenten-/Studierendenwerke, die mit massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen haben.

Meyer auf der Heyde: „Die Politik beweist in diesen Tagen, dass sie zu raschem und entschlossenem Handeln fähig ist. Das sollte sie nun auch tun, um die rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland zu unterstützen – erst recht diejenigen, die sich dazu entschließen, nun in Krankenhäusern, Supermärkten oder anderen neuralgischen Bereichen zu jobben und sich so auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“

„Wir brauchen ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Hochschulen und Studentenwerken, damit das deutsche Hochschulsystem aus dieser Krise möglichst stabil hervorgehen und so rasch es die Umstände erlauben, seinen Lehr- und Forschungsbetrieb wiederaufnehmen kann.“

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