Die am 22. März von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen und weiteren Regelungen zeigen in dramatischer Weise, wie sehr das öffentliche Leben durch die rasante Verbreitung des Corona-Virus zum Erliegen kommen wird. Beim Zahnarzt hört man von massenhaften Terminabsagen durch Patienten. Wer wird in den nächsten Wochen überhaupt noch zum Zahnarzt gehen? Und als Dominoeffekt: Welches zahntechnische Labor wird einen wochen- oder gar monatelangen Auftragsausfall überleben? Einen Vorschlag zur Problemlinderung bringt jetzt der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) auf den Tisch.

„Die bisher geplanten Unterstützungsinstrumente für kleine Unternehmen, die von den Finanz- und der Wirtschaftsministern organisiert werden, sind richtig, doch sie werden für die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betrieblichen Versorgungsstrukturen nicht ausreichen. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung muss und kann ergänzend dazu seinen Beitrag zur Stabilisierung in der Krise leisten“, erläutert Walter Winkler, Generalsekretär des VDZI. „Unser Vorschlag ist konkret: Die geplanten Ausgaben der Krankenkassen für Festzuschüsse sollen bei Zahnärzten und bei Zahntechnikern gleichermaßen zur Liquiditätssicherung vorgezogen werden.“

Dabei würde von den Krankenkassen keineswegs mehr ausgezahlt als in den Haushalten geplant. Nach den Monaten der Krise werden von den Patienten die ausgesetzten Zahnersatzversorgungen nachgeholt, die vorgezogenen Liquiditätszahlungen könnten damit verrechnet werden. Damit wäre ein wichtiger Beitrag geleistet, um so manche Praxis und so manches der 8.000 zahntechnischen Meisterlabore vor gravierenden Zahlungsschwierigkeiten und letztlich vor einer drohenden Insolvenz zu retten.

Mit einem eindringlichen Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn hat der VDZI auf die drohenden Existenzverluste der Dentallabore hingewiesen und seinem Vorschlag Nachdruck verliehen. Darin regt der Verband an, die zum 1. Oktober vorgesehene Erhöhung der Festzuschussbeträge für Zahnersatz vorzuziehen und die Festzuschüsse für

Zahnersatz in Höhe des Volumens von 2019 als Vorauszahlung an Zahnärzte und Labore als Liquiditätshilfe auszuzahlen.

Zur technischen Abwicklung schlägt der VDZI eine Vereinbarung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband über ein gemeinsames, transparentes und einfaches Auszahlungs- und Verrechnungsmodell vor.

„Die gewerblichen Zahntechniker stehen auch in dieser Krise an der Seite der Zahnärzte, um jederzeit die flächendeckende dentale Versorgung zu gewährleisten. Mit unserem Vorschlag können wir das auch noch morgen tun, das ist unser Ziel“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Der VDZI und die regionalen Zahntechniker-Innungen werden die Labore vor Ort weiterhin kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen, über mögliche Steuererleichterungen, Zuschüsse und Beschäftigungsinstrumente und vieles mehr informieren. Ziel bleibt es, Existenzgefährdungen abzuwenden, damit die zahntechnischen Meisterlabore durchhalten, bewährte und notwendige Strukturen erhalten bleiben und so für die Zeit nach der Corona-Krise weiterhin eine sichere Versorgung der Patienten mit Zahnersatz und anderen Leistungen garantiert werden kann.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 8471087-0
Telefax: +49 (30) 8471087-29
http://www.vdzi.de

Ansprechpartner:
Gerald Temme
Referent für Kommunikation & Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 8471087-12
Fax: +49 (30) 8471087-29
E-Mail: gerald.temme@vdzi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel