Schleswig-Holsteins große Vermieter und die vermietenden privaten Grundeigentümer haben die Landesregierung in Kiel aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuloten, kurzfristig das Wohngeld zu erhöhen und dessen Beantragung zu vereinfachen.

„Das Wohngeld ist in der aktuellen Krise eine sehr gute Möglichkeit, den Menschen die Sorge zu nehmen, sie würden ihre Miete nicht mehr bezahlen können“, erklärten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein am Mittwoch.

Das Wohngeld ist der Schlüssel für krisenfestes Wohnen

„Das Wohngeld ist der Schlüssel für ein krisenfestes Wohnen – vor allem für jene Arbeitnehmer und Selbstständigen, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dieses Instrument hat sich in der Vergangenheit bewährt und hilft den Mietern viel effektiver als unüberlegte Eingriffe in das Mietrecht zu Lasten der Vermieter, wie seitens der Großen Koalition (GroKo) beabsichtigt.“

„Die Wohnung ist in der gegenwärtigen Situation der letzte Zufluchtsort für die Menschen“, erklärten die beiden Verbandschefs weiter. „Die eigenen vier Wände ermöglichen es, der Familie zusammenzukommen. Der Staat muss den Menschen jetzt mit einem belastbaren Versprechen die Sorge nehmen, dass dieser Ort gefährdet ist und sie diesen gar verlieren könnten. Das Instrument zur Sicherung des Wohnfriedens ist das Wohngeld. Es für einen begrenzten Zeitraum zu erhöhen ist sinnvoll, weil die Corona-Pandemie keine Einkommensunterschiede kennt. Wohngeld darf nicht der Flaschenhals der wirtschaftlichen Nothilfe sein.“

Auszahlung muss auf digitalem Weg möglich sein

Blažek und Breitner plädieren zudem dafür, die Beantragung und Auszahlung eines höheren Wohngelds umgehend zu vereinfachen. „Das muss jetzt schneller und geschmeidiger gehen. In der aktuellen Situation muss die Beantragung auf digitalem Wege möglich sein. Es sollte reichen, dass Bürgerinnen und Bürger dem zuständigen Amt eine Mail mit den allernotwendigsten Angaben schicken und ihnen das Wohngeld – zunächst als zinsloses Darlehen bzw. Vorschuss – für einen befristeten Zeitraum ausgezahlt wird.“

Die Prüfung des Anspruchs kann dann nach der Krise erfolgen, erklärten Breitner und Blažek weiter. „Entscheidend ist, dass die Menschen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Job verlieren, schon wenige Tage später Geld auf dem Konto haben, um ihre Miete bezahlen zu können.“

Mehr Personal in den Wohngeldstellen notwendig

„Die Rathauschefs in den Kommunen müssen überlegen, wie sie kurzfristig mehr Personal in den Wohngeldstellen bündeln können“, so Blažek und Breitner weiter. „Jetzt geht es um Geschwindigkeit und Einfachheit. In Schleswig-Holstein ist es Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek bereits jetzt im Rahmen eines seit Dezember vergangenen Jahres laufenden Pilotversuchs möglich, das Wohngeld online zu beantragen. Dieser Versuch muss umgehend auf das ganze Bundesland ausgedehnt werden.“

„Nach der Krise kann die Politik das Wohngeld als wichtigstes Instrument, negative Auswirkungen einer Krise abzufedern, ausbauen. Dazu gehört eine angemessene Höhe des Wohngeldes, seine regelmäßige Anpassung und die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur in den Kommunen. Zudem sollte man dann darüber nachdenken, ob der Staat das Wohngeld nach der Prüfung der Steuererklärung nicht jenen automatisch überweist, die einen Anspruch haben. Eine Antragstellung wäre dann unnötig.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 378 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 738.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 5,92 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Die privaten Vermieter bieten rund 2/3. der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein an und tragen damit den Großteil der Wohnraumversorgung.

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