Ob Kliniken oder Supermärkte: In einigen Bereichen ist jetzt jede helfende Hand gefragt. Deshalb können Ruheständler mit einer vorzeitigen Altersrente in diesem Jahr deutlich mehr Geld hinzuverdienen – und das, ohne Einbußen bei der Rente zu haben: Statt bisher 6.300 Euro wurde die im Kalenderjahr 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze auf 44.590 Euro angehoben. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Auch die Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen wurde für dieses Jahr verlängert: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine solche Beschäftigung aufnimmt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage jobben, ohne dass die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle spielen. Das galt bislang für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Arbeitnehmer zahlen in dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung – verzichten aber auch darauf, so ihre künftige Rente zu erhöhen. Wichtig: Diese Beschäftigung – wie sie etwa von Erntehelfern genutzt wird – muss von vornherein vertraglich befristet vereinbart sein.

Hintergrund der neuen Regelungen ist das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“. Weitere Informationen gibt im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.    

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