Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise, die auch vor den Eisenbahnunternehmen nicht Halt macht, sind ab heute weitere Anpassungen des bereits geltenden Fahrplan-Grundangebots im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erforderlich. Der Freistaat verfolgt weiterhin das Ziel, die Grundversorgung im SPNV aufrechtzuerhalten. Denn nach wie vor gilt, dass Angehörige systemrelevanter Berufe aus dem Bereich der Pflegedienste, Medizin, Innere Sicherheit und Lebensmittelversorgung zu ihren Arbeitsstellen gelangen müssen. „Diesen Daseinsvorsorge-Auftrag nehmen wir sehr ernst“, erklärt Verkehrsministerin Schreyer. Verkehrsstaatssekretär und BEG-Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Holetschek: „Das Bayerische Verkehrsministerium, die Bayerische Eisenbahngesellschaft und die in Bayern tätigen Eisenbahnunternehmen befinden sich im permanenten Austausch, um ein angemessenes und zugleich verlässliches Fahrplanangebot bereitzuhalten, das ausreichend Platzkapazitäten zur Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands vorsieht. Die Gesundheit der Menschen steht für uns an erster Stelle.“ Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat eine weitere Stufe des reduzierten Grundkonzeptes mit allen Beteiligten abgestimmt. In einigen Netzen findet eine Reduzierung des bisherigen Fahrplanangebots statt, auf einzelnen Nebenstrecken mit geringer Nachfrage kann ab sofort nur noch eine Grundversorgung angeboten werden. Das bedeutet, dass es dort zu Ausdünnungen des Taktes und zu Busersatzverkehr kommt. Die Verkehrsunternehmen arbeiten die Veränderungen in die elektronischen Auskunftsmedien ein.

Ab 30. März sind Fahrplanänderungen in folgenden Netzen zu erwarten: bei der S-Bahn München, in den nord- und ostbayerischen Netzen der DB Regio, im Werdenfels sowie in den Netzen Alex-Nord und Oberpfalzbahn, die von der Länderbahn betrieben werden. Bei der S-Bahn Nürnberg tritt ab dem 31. März ein reduzierter Fahrplan in Kraft. „Wir bitten die Fahrgäste, sich vor der Fahrt bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen oder unter www.bayern-fahrplan.de zu informieren“, sagt Schreyer.

Ausreichende Kapazitäten haben nach wie vor hohe Priorität

Die Verkehrsunternehmen setzen alles daran, nach wie vor ausreichende Kapazitäten sicherzustellen, sodass die empfohlenen Mindestabstände von 1,5 Metern unter den Fahrgästen eingehalten werden können. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen wird sofort nachgesteuert, wenn Züge zu wenig Platz bieten. „Es ist uns sehr wichtig, dass die Fahrgäste in den Zügen den gebotenen Abstand einhalten können“, so Verkehrsministerin Schreyer. Bärbel Fuchs, Geschäftsführerin der BEG, bittet zudem die Fahrgäste um Mithilfe: „Einige Reisende steigen aus Gewohnheit in die vorderen oder hinteren Zugteile ein, wohingegen andere Bereiche oftmals noch mehr Platz bieten. Bitte verteilen Sie sich, wo immer möglich, auf den gesamten Zug und halten Sie die Eingangsbereiche frei.“

Über die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung. Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Zuschlag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, welches das insgesamt wirtschaftlichste, also das qualitativ und preislich beste Angebot abgibt. Als Folge des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Komfort und Fahrgastinformation ständig verbessern. Große Erfolge waren unter anderem die Einführung des Bayern-Takts – ein Stundentakt für fast ganz Bayern – sowie des Bayern-Tickets.

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