Der Handel mit exotischen Wildtieren wie Reptilien und Amphibien trägt mit zum Artensterben bei. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die Pro Wildlife e.V. erstellt hat. Nötig ist daher die Reduzierung der Nachfrage nach wilden Reptilien, Amphibien und kleine Säugetieren, die dann als Heimtiere gehalten werden – auch in Deutschland.

Nach dem Bericht des Weltbiodiversitätsrates ist die direkte Ausbeutung von Tier- und Pflanzenarten durch den Menschen der zweitwichtigste Treiber des weltweiten Artensterbens. Hierzu trägt die auch in Deutschland steigende Nachfrage nach „exotischen“ Arten für den Heimtiermarkt bei. Insbesondere Reptilien, Amphibien und „exotische“ Säugetiere werden in Deutschland und der EU immer häufiger gehandelt, obwohl sie oft in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gefährdet sind. Die neue Studie von Pro Wildlife gibt einen Überblick über die auf dem deutschen Heimtiermarkt gehandelten Arten, untersucht die Relevanz des Heimtierhandels in Deutschland für den internationalen Artenschutz und schlägt zielgerichtete art- und kundenspezifische Gegenmaßnahmen für eine grundlegende Verbesserung der Situation vor.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Artensterben betrifft nicht nur ferne Länder. Auch Deutschland und Europa tragen mit dazu bei, dass Arten in ihren Ursprungsländern zunehmend gefährdet sind. Das betrifft ganz direkt die Nachfrage nach exotischen Wildtieren für den deutschen Heimtiermarkt. Diese Nachfrage ist viel zu hoch, das darf nicht so bleiben. Deutschland hat darum bereits zahlreiche internationale Handelsbeschränkungen für gefährdete Arten erreicht und wird weitere anstoßen. Aber wir werden auch auf europäischer und nationaler Ebene prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen geeignet sind, um die Nachfrage nach gefährdeten Wildtierarten zu reduzieren.“

BfN-Präsidentin Jessel: „Auch das Bundesamt für Naturschutz sieht Handlungsbedarf, gerade im Bereich des Online-Handels. Der Online-Handel vergrößert den Kreis potentieller Kunden und Anbieter erheblich und erleichtert den Kauf von Wildtieren vor allem durch Spontankäufe. Seit Jahren bietet das Bundesamt für Naturschutz dem Online-Handel seine Unterstützung bei der Kontrolle und Bewertung von Angeboten an. Oft fehlt es bei den Kunden vor allem am Bewusstsein, dass der Fang und letztendlich damit der Kauf von exotischen Wildtieren für den europäischen Heimtiermarkt nicht nur einzelnen Arten schadet, sondern auch Lebensräume beeinträchtigen oder sogar zerstören kann.“

Für 75 Prozent der in Deutschland angebotenen Arten gibt es derzeit keine internationalen Schutzbestimmungen und damit keine Handelskontrollen. Gerade bei Reptilien und Amphibien werden viele Arten angeboten, die sehr selten, gerade neu entdeckt und damit noch nicht unter Schutz gestellt oder ohnehin schon stark gefährdet sind, etwa wegen Verlust ihres Lebensraums. Oft ist auch nicht nachvollziehbar, ob die angebotenen Tiere der Natur entnommen sind oder aus einer Zucht stammen. Der Wildtierhandel stellt damit ein zusätzliches Risiko für den Bestand zahlreicher betroffener Arten dar. Außerdem spielt er eine wesentliche Rolle bei der globalen Verbreitung von Krankheitserregern und Viren, neu aufkommenden Infektionskrankheiten und Tierseuchen, so die Studie.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sollten auch der Handel und die Halterverbände mehr Aufklärungsarbeit leisten und dazu aufrufen, nur echte Nachzuchten zu kaufen statt Wildfänge. Bedrohte Arten ohne gesicherte, legale Herkunft sollten gemieden werden, so eine weitere Empfehlung der Studie. Dies sei ein wichtiger Beitrag, um neben der Artenvielfalt auch die Gesundheit von Menschen und die Tierhaltung in der Landwirtschaft zu schützen.

Die Studie empfiehlt auch, den Import, Besitz und Verkauf von Tieren zu verbieten, die in ihrem Heimatland unter Schutz stehen und dort illegal gefangen und exportiert wurden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bereits seit einigen Jahren auf EU-Ebene ein.  Außerdem empfiehlt die Studie, weitere betroffene Arten und in ihrem Bestand gefährdete Arten unter Schutz zu stellen. Hierfür engagiert sich das BMU bereits seit geraumer Zeit erfolgreich, indem immer mehr gefährdete Reptilien- und Amphibienarten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) unter internationalen Schutz gestellt werden. Zuletzt wurden auf Betreiben der Bundesregierung die in China und Vietnam heimischen Gattungen der Tigergeckos sowie die Gattungen der Warzenmolche und Krokodilmolche unter Schutz gestellt. Weitere von der Bundesregierung unterstützte und erfolgreiche Anträge betrafen die Unterschutzstellung verschiedener Gecko-, Agamen- und Salamanderarten. Die Listung dieser Arten ermöglicht nun eine effizientere Kontrolle des Heimtierhandels und setzt Anreize für eine nachhaltige Zucht. Das BMU bereitet derzeit gemeinsam mit dem BfN Vorschläge vor, welche weiteren gefährdeten Arten als nächstes unter internationalen Schutz gestellt werden sollen.

Das BMU wird außerdem auf Grundlage der Studie prüfen, welche weiteren Maßnahmen speziell zur Reduzierung der Nachfrage von exotischen Heimtieren umgesetzt werden können. Dazu gehören die bessere Kontrolle des Internethandels, die Einführung einer Nachweis- und Kennzeichnungspflicht über die Herkunft von Wildfängen und Nachzuchten oder die verpflichtende Angabe artenschutzrelevanter Informationen beim Verkauf.

Der vollständige Abschlussbericht zur Studie „Strategien zur Reduktion der Nachfrage nach als Heimtieren gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren“ kann über https://www.bfn.de/infothek/veroeffentlichungen/bfn-skripten.html abgerufen werden.

https://www.facebook.com/bmub.bund

https://www.instagram.com/bmub/

https://twitter.com/bmub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Birkhölzer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel