Zeigen des Stinkefingers ist verbotene Kontaktaufnahme
Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes kann ein Verbot der Kontaktaufnahme ausgesprochen werden. Auch das Zeigen des „Stinkefingers“ bei einer zufälligen Begegnung ist ein Verstoß gegen dieses Verbot. Bei einem erstmaligen Verstoß dagegen ist das Ordnungsgeld im unteren Bereich anzusiedeln. Die Arbeitsgemeinschaft Mehr






