Handwerker, Friseure, freiberufliche Lehrer: Wer als Selbstständiger pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann die Beitragszahlungen vorübergehend aussetzen. Voraussetzung dafür ist ein formloser Antrag. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Auch wer eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen hat und die Beiträge zur Rentenversicherung derzeit in Raten zahlt, kann diese Möglichkeit nutzen. Die Rentenversicherung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Den Termin dafür erhalten die Betroffenen rechtzeitig vorab.

Weitere Informationen gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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