Bayern hat mit einem „Notfallplan Corona-Pandemie“ am vergangenen Freitag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Zuständigkeit für die ärztliche Versorgung entzogen. Versorgungsärzte erhalten weitreichende Befugnisse u.a. zur Anforderung von Haus- und Fachärzten sowie deren Personal für Schwerpunktpraxen oder Testzentren zur Sicherung der Gesundheitsversorgung. Verständnis für die Maßnahme in Bayern äußert der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).

„Wir erleben derzeit immer wieder, dass Arztpraxen aus verschiedenen Gründen geschlossen sind. Das Netz der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dadurch löchriger denn je – auch und vor allem in ländlichen Regionen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen schaffen es in dieser schwierigen Situation nicht, flächendeckend ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Dies war absehbar“, sagt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Den Einsatz von Ärzten und Pflegenden schwerpunktmäßig so zu steuern, dass eine sichere ambulante Versorgung gewährleistet werden kann, sei in der aktuellen Lage nach den Erfahrungen der letzten Wochen überfällig. „Die meisten Menschen leben derzeit ja mit erheblichen Einschränkungen und Restriktionen. In vielen Krankenhäusern sind Ärzte und Pflegende deutlich mehr belastet als sonst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich niedergelassene Ärzte dem Einsatz verweigern werden“, so der VKD-Präsident.

Nordrhein-Westfalen hat heute ebenfalls den Entwurf für ein ähnliches Epidemiegesetz vorgelegt. Ärzte und Pflegende sollen damit zum Einsatz verpflichtet werden können. Auch Krankenhäuser sollen verpflichtet werden können, Behandlungskapazitäten zu schaffen und Operationen notfalls zu verschieben.

„Ein oft gehörtes Credo: Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Gesagt werden muss allerdings auch, dass es sich bei diesen Gesetzen um einen massiven Eingriff in die Befugnisse der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit handelt. Sie können daher nur für begrenzte Zeit – bis zum Ende der Pandemie – Gültigkeit haben“, erklärt Dr. Düllings.

Was nach der Pandemie notwendiger Weise erneut auf die Tagesordnung muss, ist aus Sicht des VKD aber die Neuordnung der Notfallversorgung. Es muss endlich der Tatsache Rechnung getragen werden, dass in diesem Bereich die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Jahren grundlegend nicht in der Lage sind, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, sondern diesen schleichend den Krankenhäusern übertragen haben, ohne dass die nötigen gesetzlichen Regelungen dieser Veränderung gefolgt sind – zum Nachteil der Krankenhäuser. Der VKD plädiert daher seit langem dafür, die Krankenhäuser dafür direkt zuzulassen und die Umsetzungsregelungen zwischen Kassen- und Krankenhausseite vereinbaren zu lassen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich eine patientenorientierte Lösung zu beschließen.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. http://www.vkd-online.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
Oranienburger Straße 17
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 288859-11
Telefax: +49 (30) 288859-15
http://www.vkd-online.de

Ansprechpartner:
Dr. Josef Düllings
E-Mail: j.duellings@vincenz.de
Dr. Falko Milski
Telefon: +49 (3821) 700100
E-Mail: gf@bodden-kliniken.de
Dr. Jens-Uwe Schreck
Telefon: +49 (30) 288859-14
E-Mail: j.schreck@vkd-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel