In Ergänzung zu den Soforthilfen von Bund und Land hat die Stadt Wolfsburg die Förderrichtlinie "Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind" ("Soforthilfe Wirtschaft") erlassen.

Bereits am ersten Tag sind bei der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) mehr als 100 Anträge für die neuen zusätzlichen Fördermöglichkeiten für die Wolfsburger Wirtschaft eingegangen. Bis zum heutigen Nachmittag gab es mehr als 800 Zugriffe auf das Förderprogramm, das auf dem Informationsportal der WMG unter https://coronavirus.wmg-wolfsburg.de zur Verfügung steht. Zudem führte die Wirtschaftsförderung der WMG zahlreiche telefonische Beratungsgespräche mit Wolfsburger Unternehmen. Neben Gastronomie- und Handwerksbetrieben und zahlreichen anderen Branchen beantragen insbesondere auch Fotografen und Floristen die zusätzliche Soforthilfe der Stadt Wolfsburg. Die Unternehmen können jeweils bis zu 5.000 Euro Zuschuss erhalten. Insgesamt stellt die Stadt Wolfsburg für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.

„Wir hoffen, dass damit möglichst vielen Unternehmen in Wolfsburg geholfen werden kann. Der erste Tag der Fördermittelbeantragung zeigt, dass diese Möglichkeit gut angenommen wird. Nun geht es darum, möglichst schnell die ersten Mittel auszuzahlen“, so Erster Stadtrat und Wirtschaftsdezernent Dennis Weilmann.

„Der Bedarf der heimischen Unternehmen nach einer zusätzlichen Soforthilfe durch die Stadt Wolfsburg wird durch die hohen Zugriffszahlen und zahlreichen telefonischen Beratungsgespräche des heutigen Tages deutlich. Unser Bereich Wirtschaftsförderung setzt alles daran, die Unternehmen bei der Antragsstellung zu unterstützen und ein schnellstmögliches Antragsverfahren sicherzustellen“, führt Jens Hofschröer, Geschäftsführer der WMG, weiter aus.

Die Wolfsburger Förderrichtlinie der Soforthilfe stützt sich auf die Regelungen der NBank für die Soforthilfen von Land und Bund, wonach die Lebenshaltungskosten nicht eingerechnet werden. Zuwendungsempfänger*innen sind ortsansässige Kleinstunternehmen (im Sinne der EU-Vorschriften) mit Hauptsitz oder selbstständiger Niederlassung in Wolfsburg, inkl. Kleinstunternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Millionen Euro, ortsansässige Soloselbständige (hauptberuflich) und ortsansässige Angehörige der Freien Berufe (hauptberuflich), die beim Finanzamt Gifhorn-Wolfsburg angemeldet sind.

Offizielle Informationskanäle der Stadt Wolfsburg nutzen

Die aktuelle Situation verändert sich täglich. Die WMG weist daher darauf hin, für weitere Einzelheiten und Auswirkungen stets die offiziellen Kanäle der Stadt Wolfsburg (www.wolfsburg.de/corona) zu nutzen.

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