Ab sofort dürfen am Universitätsklinikum Leipzig (UKL) sowie am Klinikum St. Georg und am St.-Elisabeth-Krankenhaus Frauen zur Geburt im Kreißsaal von einer weiteren Person begleitet werden. Die aktuelle Neubewertung der COVID-19-Lage, aber auch die bisherigen negativen Screening-Tests auf das SARS-CoV-2-Virus bei der stationären Patientenaufnahme am UKL führen zur Rücknahme des seit zwei Wochen gültigen Verbots aller Begleitpersonen im Kreißsaal. Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen eines mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes müssten selbstverständlich strikt eingehalten werden. Die neue Regelung entstand nach ausführlicher Absprache der UKL-Geburtsmediziner unter Führung von Prof. Holger Stepan mit den Kollegen am Klinikum St. Georg sowie dem St.-Elisabeth-Krankenhaus sowie den verantwortlichen Experten der Leipziger Infektiologie.

Seit 1. April werden am UKL alle stationär aufgenommenen Patienten auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Dabei hat es  bisher keinen positiven Befund gegeben. Zudem hat sich die Versorgungssituation mit Schutzmaterialien etwas entspannt "Auf Grundlage dieser Daten schätzen wir nun die Gefahr einer Ansteckung von Patientinnen sowie unserer Mitarbeiter als niedrig genug ein, um wieder eine Begleitperson zuzulassen", erklärt Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand am UKL. "Wir freuen uns für und mit unseren werdenden Müttern, dass es uns die derzeitige Lage wieder ermöglicht, die Auflagen zu lockern", so Prof. Stepan, Leiter der Abteilung Geburtsmedizin am UKL. Gleichwohl gelte es wachsam zu bleiben und sich auf eine dynamisch ändernde epidemiologische Situation eventuell neu anzupassen.

"Die Krise stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Ich freue mich, dass es in der fachlichen Zusammenarbeit der Leipziger Geburtskliniken zu diesem Konsens gekommen ist. Als Frau und Mutter weiß ich selbst, wie wertvoll die Unterstützung des Partners bei der Geburt sein kann", ergänzt Dr. Iris Minde, Geschäftsführerin des Klinikums St. Georg. "Eine Geburt ist ein wundervolles Ereignis", betont auch Peggy Kaufmann, Geschäftsführerin des St. Elisabeth-Krankenhauses Leipzig. "Wir hoffen, mit der heutigen Lösung einen guten Weg für alle Beteiligten, werdende Eltern ebenso wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gefunden zu haben."

Der allgemeine Besucherstopp am UKL gilt jedoch unverändert. So sind auch weiterhin Besuche auf der Wochenstation nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Immer wieder vereinzelt auftretende Infektionen mit SARS-CoV-2 auch in diesem Bereich hätten gezeigt, dass dieses Vorgehen sinnvoll sei.

 

Über Universitätsklinikum Leipzig AöR

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) blickt gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät als zweitälteste deutsche Universitätsmedizin auf eine reiche Tradition zurück. Heute verfügt das Klinikum mit 1450 Betten über eine der modernsten baulichen und technischen Infrastrukturen in Europa. Zusammen mit der Medizinischen Fakultät ist es mit über 6000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber der Stadt Leipzig und der Region. Jährlich werden hier über 400.000 stationäre und ambulante Patienten auf höchstem medizinischen Niveau behandelt. Diese profitieren von der innovativen Forschungskraft der Wissenschaftler, indem hier neueste Erkenntnisse aus der Medizinforschung schnell und gesichert in die medizinische Praxis überführt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Leipzig AöR
Liebigstraße 20
04103 Leipzig
Telefon: +49 (341) 97109
http://www.uniklinik-leipzig.de

Ansprechpartner:
Markus Bien
Telefon: +49 (341) 97-15907
Fax: +49 (341) 97-15906
E-Mail: markus.bien@uniklinik-leipzig.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel