Wie die NRW-Landesregierung heute beschlossen hat, ist es ab Montag, 27. April 2020, für die Fahrgäste Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch die Verwendung von selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist gestattet. Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt man sich selbst und die anderen Fahrgäste. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist Voraussezung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
  • das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler, nicht unterwegs sind.
  • Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.

Die Fahrscheinpflicht ist nicht aufgehoben. Der VRS empfiehlt den Fahrgästen, Tickets im Online-Ticketshop zum Selbstausdrucken oder als HandyTicket über die VRS-App, über die Apps der Verkehrsunternehmen sowie über den DB Navigator bzw. über die Mobil.NRW-App zu kaufen.

Weitere Informationen unter www.vrs.de sowie https://www.mobil.nrw/corona.html

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