Überlegungen der EU-Kommission zu einem CO2-Grenzausgleich gewinnen durch die Coronakrise an Bedeutung. Ein neues MCC-Kurzdossier beleuchtet die Optionen beim Umgang mit Trittbrettfahrern.

Klimaschädliche Produkte bei der Einfuhr nach Europa verteuern: Diese Überlegung der EU-Kommission, Teil ihres Ende 2019 vorgestellten Konzepts European Green Deal, gewinnt jetzt durch die Coronakrise an Aktualität. „Nachhaltigkeit sollte bei den nun absehbaren Konjunkturpaketen weltweit mitgedacht werden – doch wenn die Regierungen da unterschiedliche Akzente setzen, wächst der Druck zur Absicherung der EU-Klimapolitik“, sagt Michael Jakob, Experte für Welthandel am Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change). „Es ist zu klären, inwieweit man durch einen CO2-Grenzausgleich Trittbrettfahrern begegnen kann. Und wie man verhindert, dass sich in der EU vermiedene Emissionen bloß in andere Regionen verlagern.“

Ein neues MCC-Kurzdossier erklärt jetzt diesen Effekt der Emissionsverlagerung, in der Fachsprache „Carbon Leakage“, und beleuchtet die politischen Handlungsoptionen. Um bis 2050 klimaneutral zu werden, plant die EU eine steigende, womöglich gar auf alle Sektoren ausgeweitete Bepreisung von CO2–Emissionen. Diese würde durch einen CO2-Grenzausgleich auch auf Importe angewandt (durch Importzölle oder dadurch, dass Importeure Zertifikate für den EU-Emissionshandel kaufen müssten); entsprechend bekämen Exporteure eine Erstattung. „Man kann den Grenzausgleich nach Lehrbuch konzipieren oder auch politisch, als strategisches Druckmittel“, erläutert MCC-Forscher Jakob. „Einiges spricht dafür, dass am Ende eine pragmatische Lösung herauskommt – ein Grenzausgleich lediglich für einige energie- und handelsintensive Branchen, der Carbon Leakage einigermaßen limitiert.“ Das MCC-Kurzdossier zu Carbon Leakage, Trittbrettfahrern und CO2-Grenzausgleich ist hier verfügbar.

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