Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, gelten auch für die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises ab Montag, 11. Mai, aktualisierte Regelungen. Die Verwaltung öffnet wieder für den Publikumsverkehr und ist zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Allerdings ist es aufgrund der Corona-Pandemie zwingend erforderlich, vorab Termine bei den jeweiligen Fachämtern auszumachen.  Zudem müssen sich die Besucher an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie einen Mundschutz tragen.

Klebemarkierungen auf dem Boden der Gebäude der Kreisverwaltung, Handdesinfektionsspender sowie Plexiglasscheiben in Büros, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sorgen für notwendige Sicherheit, sowohl beim Personal, als auch bei den Besuchern.

Im Hauptgebäude der Kreisverwaltung (Goldhelg 20 in Lauterbach) werden Besucher zum Info-Point geleitet und dort nach ihrem Termin gefragt, Besucher des Jugendamtes in Lauterbach werden am Eingang Gabelsberger Straße abgeholt. In Alsfeld müssen Besucher am Nebeneingang über die dort vorhandene Gegensprechanlage die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters wählen, der den Besucher dann abholt. Die Geschäftsstelle der vhs in Alsfeld ist nach vorheriger Terminabsprache geöffnet.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder postalisch an die Verwaltung zu richten. Sollte der direkte Ansprechpartner nicht bekannt sein, kann die allgemeine E-Mail-Adresse info@vogelsbergkreis.de genutzt oder die Telefonzentrale unter 06641/977-0 erreicht werden. Sollte das Anliegen eines persönlichen Termins bedürfen, wird der jeweilige Sachbearbeiter einen individuellen Termin vereinbaren. Hierbei sollte auch besprochen werden, wie der genaue Ablauf des Termins aussieht. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung kann nicht erfolgen.

Die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises bittet um Verständnis für die Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise vor Ort zu beachten und zu befolgen.

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