Rund 155.000 versicherte Fahrräder wechselten 2019 ungewollt ihren Besitzer. Damit gehen die Fallzahlen nach der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um 5.000 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Der versicherte Schaden liegt auf Vorjahresniveau bei rund 110 Millionen Euro.

Beliebt bei Dieben sind nach wie vor teure Velos: Im Schnitt zahlten die Versicherer 720 Euro pro gestohlenem Fahrrad – so viel wie nie zuvor (Vorjahr 650 Euro). Vor 10 Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt 410 Euro, 2019 waren es 75 Prozent mehr.

Insgesamt wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 278.000 – versicherte und nicht versicherte – Fahrräder gestohlen. Ein Rückgang um rund 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer wesentlich höher liegen.

Wie Fahrräder versichert werden

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Was die Hausratversicherung mit Fahrradklausel ersetzt

Der Versicherer kommt für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.

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