Die Bundesregierung lenkt ein: Sie weitet das Pflegeunterstützungsgeld auf Druck des Sozialverbands VdK aus. Der Anspruch soll jetzt auf 20 Tage ausgedehnt werden. So steht es im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der Bundestag am Donnerstag, den 14. Mai, beschliessen will. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Neuregelung:

"Das ist der richtige Weg: Angehörige erhalten die Möglichkeit, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren, beispielsweise durch geschlossene Tagespflegen, oder wenn von professionelle ambulante Strukturen wegbrechen. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Gesetzgeber unserer Auffassung gefolgt ist. Versorgungsprobleme sind in dieser Notsituation nicht in zehn Tagen zu lösen. 20 Tage sind ein echter Fortschritt für die Menschen. Klar ist aber auch, dass in vielen Fällen selbst 20 Tage nicht ausreichen werden. Pflegende Angehörige brauchen – wie Eltern – den Schutz des Infektionsschutzgesetzes."

Als Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts von der Pflegekasse bezahlt. Pflegende Angehörige können die Leistung beantragen, wenn sie in Folge der Coronakrise die Versorgung übernehmen, weil die häusliche Versorgung anders nicht gewährleistet ist.

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