Das Bundeskabinett beschäftigt sich heute mit der Novelle des Kreislaufwirtschafts- sowie des Batteriegesetzes. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die mehr Wertstofftrennung und Recycling von den Mitgliedstaaten fordert. Außerdem sollen die ersten Weichen für die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie gestellt werden.

Der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass sich Hersteller von Plastikeinwegprodukten für den Außer-Haus-Verzehr an den Reinigungskosten ihrer Produkte im öffentlichen Raum beteiligen müssen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt dies als wichtige Maßnahme für den Umweltschutz und gegen das Littering ausdrücklich. Das Littering von Einwegprodukten ist ein relevanter Eintragspfad von Kunststoffen in die Umwelt und bindet erhebliche Ressourcen bei den kommunalen Stadtreinigungsbetrieben. Zugleich mahnt der VKU, dass man jetzt schon absehbaren Verlagerungseffekten vorbeugen sollte. Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: "Es ist richtig, To-Go-Verpackungen aus Plastik mit einer Abgabe zu belegen, um Mehrweglösungen anzureizen und Reinigungskosten zu refinanzieren. Jedoch ist keinem geholfen, wenn in Zukunft To-Go-Verpackungen aus Aluminium oder Papier auf unseren Straßen landen. Beides ist umweltschädlich. Daher sollten auch andere Materialien unter die neuen gesetzlichen Regelungen fallen."

Außerdem spricht sich der VKU – wie auch jüngst der Bundesrat – dafür aus, dass in Zukunft die Kommunen das Recht haben, gegen so genannte gewerbliche Sammlungen gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen. Dies wird etwa dann relevant, wenn private Sammler übermäßig viele finanziell lukrative Wertstoffe sammeln und diese den Kommunen entziehen. Hasenkamp: "Wenn die Sammelaktivitäten privater Entsorger Überhand nehmen, kann es zu Gebührenerhöhungen zulasten der privaten Haushalte kommen. Die Kommunen müssen das Recht haben, dagegen zu klagen und die behördliche Zulassung einer Sammlung gerichtlich überprüfen zu lassen." Umgekehrt dürfen bereits jetzt gewerbliche Sammler gegen behördliche Auflagen und Untersagen im Klagewege vorgehen, hier sollten für alle Parteien dieselben Rechte gelten.

Beim Batteriegesetz plädiert der VKU für Nachbesserungen im Sinne höherer Sammelmengen und einer verlässlichen Entsorgung. Anders als bisher sieht die Novelle des Batteriegesetzes kein gemeinsames Rücknahmesystem mehr vor, an das alle kommunalen Sammelstellen für Altbatterien angeschlossen sind. Dies hat bislang für Planungssicherheit gesorgt. Nun sollen – aktuell fünf – herstellereigene Rücknahmesysteme um die Sammelstellen für Altbatterien konkurrieren, ohne dass es klare gesetzliche Vorgaben dazu gibt, nach welchen Kriterien sich die Sammelstellen auf die Systeme aufteilen. Hasenkamp: "Das nunmehr angedachte reine Wettbewerbsmodell kann in der Praxis zu Problemen führen. Es ist vorhersehbar, dass herstellereigene Rücknahmesysteme um die  Stellen mit vielen Altbatterien konkurrieren werden, während andere Sammelstellen vernachlässigt werden.“ Um Qualitätsverluste bei der Altbatteriesammlung auszuschließen, muss daher in jedem Fall sichergestellt werden, dass jede Sammelstelle ihre Altbatterien zuverlässig über die Herstellersysteme abgeben kann. Außerdem sollte dringend die Sammelquote über die jetzt schon geltende Quote von 45% hinaus erhöht werden.

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de

Ansprechpartner:
Elisabeth Mader
Stellvertretende Pressesprecherin, Abteilung Kommunikation
Telefon: +49 (30) 58580-227
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: mader@vku.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel