Während das Pfingstwochenende für mehr Verkehr gesorgt hat, wird das erste Juniwochenende wieder ruhiger. Ein höheres Verkehrsaufkommen spielt sich auf den Straßen in die Naherholungsgebiete ab. Staus auf den Fernstraßen gibt es meist nur bei Unfällen oder vor Baustellenengpässen. 

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, geht von einem moderaten Verkehrsaufkommen aus. 

Am Freitagnachmittag wird es wieder voll auf den Pendlerstrecken. Die Hygieneregeln und die erhöhte Vorsicht veranlassen viele auf das Auto umzusteigen. Auch der Radverkehr hat spürbar zugenommen, insbesondere auf den Radwegen in den Ballungsräumen. Fahrgemeinschaften sind in Corona-Zeiten oftmals nicht gewünscht und werden aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der potenziellen Mitfahrer, derzeit weniger genutzt. Auf den Fernreiserouten in Süddeutschland kann es etwas lebhafteren Verkehr geben. 

Die Pfingstferien in Baden-Württemberg und Bayern sind in der Halbzeit. Auch wenn Reisen ins Ausland noch kaum möglich sind, haben viele Arbeitnehmer Urlaub eingereicht. Alternativ kommen daher Ziele in Deutschland in Frage, die nun allesamt wieder zu bereisen sind. Italien empfängt Touristen seit 3. Juni wieder, sodass viele Reisefreudige ihren Urlaub spontan in Italien verbringen. Die Durchreise durch Österreich ist hierfür erlaubt, jedoch ohne Zwischenstopp, wozu auch ein Tank- oder Raststopp zählt. Weiterhin zu beachten ist, nicht alle Grenzübergänge zwischen Österreich und Italien sind geöffnet. Geschlossen sind vor allem kleine und abseits der Hauptrouten gelegene Grenzübergänge. Wer also einen Trip Richtung Italien anstrebt, sollte dies auf direktem Weg, auf den Hauptrouten, beispielsweise die Brenner-Route nehmen. Wartezeiten an den Grenzübergängen sollten einkalkuliert werden. Völlige Reisefreiheit in Richtung Italien und in andere Länder am Mittelmeer, ist frühestens ab 15. Juni wieder in Aussicht.

Trotzdem rät der ACE vor dem Antritt zu einer längeren Fahrt dringend dazu, tagesaktuelle Reiseinformationen einzuholen und sich über Reisebeschränkungen zu informieren. Die Lage kann sich jederzeit und unvorhergesehen ändern. Alle genannten Hinweise sind Momentaufnahmen der derzeit getroffenen Maßnahmen und Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Änderungen, seien es Erleichterungen oder verschärfte Regelungen, können jederzeit und regional in Kraft treten.

Im Zuge dieser Entwicklungen und der stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands und Europas bietet der ACE seinen Mitgliedern bei Pannen oder Unfällen natürlich trotzdem und rund um die Uhr Hilfestellung. Entsprechende Notfallpläne und Abstimmungen mit den Partnern gewährleisten die Hilfe weiterhin.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Krise hat der ACE auf seiner Homepage zusammengefasst. Dort finden sich zudem auch Verlinkungen zu weiteren Informationsseiten.

Der ACE gibt einen Überblick über die derzeitigen Einschränkungen:

Deutschland: In Deutschland werden fortlaufend weitere Lockerungen des Alltagslebens diskutiert und umgesetzt, teilweise aber auch wieder zurückgenommen. Die Kontaktbeschränkungen sollen mit Anpassungen bundesweit, mit entsprechenden länderspezifischen Auslegungen, bis zum 29. Juni verlängert werden. Eine Durchreise durch Deutschland für EU-Bürger ist gestattet. Auch die Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz wurden gelockert und werden nur noch stichprobenartig durchgeführt. Allerdings muss weiterhin ein triftiger Grund für die Einreise nach Deutschland vorliegen. Ausnahmen sind z.B. für Berufspendler oder für Verwandtschaftsbesuche vorgesehen. Ab 15. Juni fallen sämtliche Grenzkontrollen zu oben erwähnten Ländern weg, ebenso wie die Einreisebeschränkungen für Reisende aus diesen Ländern. Auch sind wieder die meisten Grenzübergänge passierbar. Rückkehrer, welche sich länger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, müssen nun nicht mehr in häusliche Quarantäne, diese wurde aufgehoben. Ausführliche Informationen zu Kontaktbeschränkungen und Grenzkontrollen hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt.

Polen und Tschechien: In Polen gelten Einreisebeschränkungen weiter bis 12. Juni. Eine Einreise ist demnach nur in Ausnahmefällen möglich, außerdem wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Tschechien hat seine Grenzen nach Deutschland und Österreich seit 3. Juni wieder geöffnet, nur noch Stichprobenkontrollen werden durchgeführt. Eine Einreise aus touristischen Gründen ist jedoch frühestens ab 15. Juni möglich, die jetzigen Erleichterungen betreffen vor allem die Pendler. Bis zur vollständigen Öffnung gelten noch die Ausnahmekriterien für Einreisen nach Tschechien z.B. zu wirtschaftliche Tätigkeiten oder Studientätigkeit. Ein höchstens 4 Tage altes negatives Corona-Attest vorausgesetzt, ansonsten wird eine 14-tägige Quarantäne festgelegt. 

Dänemark: Dänemark erlaubt die Einreise seit 25. Mai in weiteren Ausnahmefällen. Dazu zählen z.B. Partnerschaften mit dänischen Staatsbürgern, der Besitz eines Ferienhauses oder die Durchreise nach Schweden. Eine weitere Öffnung im Juni hin zu einem Urlaubsaufenthalt wird demnächst publiziert. 

Belgien: Auch Belgien hat seine Grenzkontrollen bis mindestens 8. Juni verlängert. Touristische Ein- und Durchreisen sind weiterhin nicht möglich, Durchreisen zum Zwecke der Heimreise jedoch schon. Ausnahmeregelungen gelten für wichtige Gründe eines Grenzübertrittes, wie zum Beispiel Arbeitsplatz oder wichtige Familienangelegenheiten.  

Niederlande: Die Grenzen zu den Niederlanden sind offen und meist ungehindert passierbar, es wird aber noch von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten. Touristische Einreisen sind erst ab 1. Juli möglich, Restaurants, Strandlokale, Museen und Geschäfte öffnen am 1. Juni wieder.

Italien: Nach Italien ist die Einreise wieder ohne Einschränkungen seit 3. Juni möglich, ebenso wie Urlaubsreisen. Gastronomie und Hotellerie sind mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen geöffnet. Auch Strandbäder etc. sind geöffnet, auch hier gibt es weitreichende Hygienemaßnahmen. 

Österreich: Eine Durchreise ist nach wie vor nur ohne Zwischenstopp möglich, soweit auch die Weiterreise gewährleistet ist. Eine Einreise ist nach wie vor nicht, bzw. nur mit engen Ausnahmen möglich. Touristische Einreisen sind ab 15. Juni wieder möglich. 

Schweiz: Auch die Schweiz kehrt langsam wieder zur Normalität zurück. Einreisen touristischer Art sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab 15. Juni, nach kompletter Öffnung der Grenzen und Aufhebung der Reisewarnung, wieder möglich.

Frankreich: In Frankreich wurden bereits erste Lockerungen umgesetzt, so dürfen sich Einheimische wieder in einem Umkreis bis zu 100 km aufhalten. Auch wurden die Grenzen zu Deutschland geöffnet, Stichprobenkontrollen werden aber weiter durchgeführt. Allerdings ist eine Einreise nur mit triftigem Grund, z.B. familiäre Notfälle oder dienstliche Reisen möglich. Ab 15. Juni sollen sämtliche Kontrollen wegfallen, ob dann ungehindertes touristisches Reisen oder Einkaufsfahrten möglich werden, wird noch bekannt gegeben. Gegenwärtig wird nicht vor Juli damit gerechnet. Eine Durchreise durch Frankreich ist derzeit möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden.

Spanien: Spanien setzt im Moment einen mehrstufigen Plan zur schrittweisen Rückkehr in das öffentliche Leben um. Auswirkungen auf Deutsche hat dies zunächst nicht, die Einreisebeschränkungen gelten nach wie vor. Auch der ausgerufene Alarmzustand ist noch bis 7. Juni in Kraft. Die Durch- und Ausreise Richtung Deutschland ist jedoch möglich, aber sämtliche Hotels und Campingplätze sind noch geschlossen. Touristische Einreisen werden nach derzeitigem Stand ab 1. Juli möglich sein. Eine Rückreise aus Marokko ist im Moment nicht möglich, die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis mindestens 15. Juni geschlossen. 

Das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot gilt noch bis zum 15. Juni. Alle Grenzen der EU bleiben somit für Nicht-EU-Bürger geschlossen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen, Island und die Schweiz sowie medizinisches Personal.

Das Auswärtige Amt hat eine weltweit gültige Reisewarnung bis einschließlich 14. Juni verhängt. Darin warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor jeglichen touristischen Reisen weltweit. Auch wenn diese Reisewarnung rechtlich kein Reiseverbot bedeutet, ist sie doch allumfassend, da sich nahezu alle Reiseunternehmen an diese Warnung halten, faktisch sind also keine Auslandsreisen bis zum Ende dieser Reisewarnung möglich. Die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für mindestens 31 Länder ist zum 15. Juni geplant. Generell wird wieder zu Einzelland-Hinweisen übergegangen. Zu beachten ist jedoch, dass deutsche Staatsbürger in einen Großteil der Länder weltweit derzeit seitens der dort jeweils geltenden Regularien nicht einreisen dürfen. Auch die USA hat das Einreiseverbot für EU-Bürger bereits um weitere 30 Tage verlängert. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern und den aktuellen Bestimmungen vor Ort findet man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Einen Überblick über alle derzeitigen Risikogebiete, den aktuellen Kenntnisstand über das Virus und Verhaltensempfehlungen stellt das Robert-Koch-Institut bereit. 

Ferientermine Deutschland
Baden-Württemberg    02.06.2020 – 12.06.2020
Bayern                         02.06.2020 – 12.06.2020

 >> Zum vollständigen Verkehrslagebericht    

Über den ACE Auto Club Europa e.V.

Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Pannen- und Unfallhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 5303-0
Telefax: +49 (711) 5303-168
http://www.ace.de

Ansprechpartner:
Sören Heinze
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 278725-15
E-Mail: presse@ace.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel