Die Deutschen als Reiseweltmeister können sich freuen: In den nächsten Wochen werden viele Grenzen wieder geöffnet, und unter bestimmten Beschränkungen sind dann auch Urlaubsreisen wieder möglich. Aber was passiert, wenn man im Ausland an COVID-19 erkrankt? Zahlt dann die Auslandsreisekrankenversicherung?

Kein COVID-19-Ausschluss bei der Gothaer

„Für Gothaer Kunden ist COVID-19 als Erkrankung im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. Damit finden auch Rücktransporte wie tariflich festgelegt statt“, so Stefan Koch, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Krankenversicherung AG. Das bedeutet: Abgedeckt sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit und Unfallfolgen. COVID-19 ist also bei der Gothaer als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft:

Einzige Ausnahme ist, wie bei allen anderen Erkrankungen auch, dass jemand bereits mit ärztlich diagnostizierter Corona-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt. Hier entfällt die Leistungspflicht.

Vor Reiseantritt bestehende Versicherung prüfen

Vor Reiseantritt sollte man seine Auslandsreisekrankenversicherung allerdings genau überprüfen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Beides ist bei der Gothaer nicht der Fall. Für COVID-19 leistet die Gothaer jeweils im tariflich versicherten Umfang.

Der Gothaer Konzern ist mit 4,5 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de

Ansprechpartner:
Dr. Klemens Surmann
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34543
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel