Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Beirat aus Krankenkassen und Krankenhäusern zur Bewertung des Corona-Rettungsschirms hat im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen eine sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 erarbeitet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass die gemeinsam mit den Krankenkassenvertretern gefundenen Kompromisslinien jetzt vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen und zügig in eine Rechtsverordnung überführt werden.

Wichtigster Diskussionspunkt im Beirat war die Differenzierung der bisher einheitlich festgelegten Freihaltepauschale zu Refinanzierung der nicht belegten Betten, die zur Bewältigung der Corona Pandemie durch die Krankenhäuser auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat dabei deutlich gemacht, dass eine Differenzierung der Freihaltepauschale nicht dazu genutzt werden darf, das Gesamtvolumen des Erlösausgleichs abzusenken.

„Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kliniken ist die definitive Feststellung der Verhandlungspartner, dass die im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine absolute Untergrenze darstellt, die aber bei nachgewiesener Unterfinanzierung für einzelne Kliniken auch einen vollen Mehrkostenausgleich zum Jahresende ermöglicht.

Die bisher im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Mehrkosten für die persönliche Schutzausstattung der Mitarbeiter, Masken Schutzkittel Handschuhe etc. in Höhe von 50 Euro pro Fall soll weitergeführt und für die Behandlung von COVID-Patienten verdoppelt werden. 

Für die Refinanzierung der freien Kapazitäten im Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser hat der Beirat ab 1. Juli ebenfalls neue Pauschalen vereinbart. Die Beiratsmitglieder der Krankenhäuser haben den ab 1. Juli niedrigeren Pauschalen in Höhe von 280 Euro bei vollstationäre Behandlung und 190 Euro für Tageskliniken zugestimmt, nachdem von Seiten der Krankenkassen akzeptiert wurde, dass die ursprünglich von den Kassen eingebrachte rückwirkende Korrektur der bereits bis Ende Juni ausgezahlten Geldern nicht realisiert wird.  Die jetzt deutlich niedrigeren Pauschalen für die psychiatrischen Kliniken waren ein sehr schwieriger Verhandlungsgegenstand, denn sie können die Erlösverluste dieser Fachkliniken ab 1. Juli bei weitem nicht ausgleichen. Nur in der Gesamtbetrachtung auch der bisherigen Zahlungen bis Ende Juni ist diese Absenkung aus Sicht der DKG kompromissfähig.

„Uns ist bewusst, dass wir auch bei dieser Weiterentwicklung des Rettungsschirms nicht allen individuellen Problemlagen der rund 1.900 betroffenen Krankenhäuser gerecht werden können. Es wird nach wie vor eine Reihe von Kliniken geben, für die durch individuelle Budgetverhandlungen oder auch darüber hinaus gehende Regelungen wirtschaftliche Verluste durch die Coronakrise ausgeglichen werden müssen. Darauf haben unsere Vertreter im Beirat auch hingewiesen“, erklärte der DKG-Präsident.

Zentral bleibt für die Klinikvertreter ebenfalls die Forderung im Raum, dass für die Zeit ab dem 1. Oktober 2020 Anschlussregelungen gefunden werden müssen, da die Krankenhäuser auch in den dann folgenden Monaten ihr Regelleistungsvolumen ganz überwiegend noch nicht erreichen können. Die weiterhin notwendige Reservevorhaltung für die Pandemie aber auch besondere Infektionsschutzmaßnahmen führen zu einer mittelfristigen Unterbelegung und damit niedrigeren Erlösen in den Kliniken bei gleich bleibend den oder zum Teil sogar hören Kosten als in den Vorjahren.

„Allen Verhandlungspartnern im Beirat ist diese Problemlage bewusst und die konstruktive Arbeitsatmosphäre gibt uns die Zuversicht, dass wir auch hier wirksame Vereinbarungen für die Zukunft treffen können“, stellte Gaß fest. Der Beirat wird seine Beratungen am 22. Juni 2020 fortsetzen. Gegenstand der Beratungen soll dann unter anderem der Handlungsbedarf des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner mit Blick auf die Budgetverhandlungen 2020 sein.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Holger Mages
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Rike Stähler
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel