Es gibt viele gute Gründe, warum man beim Kauf von Melaminprodukten, die für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind, ganz besonders auf das Herkunftszeichen „Made in Germany“ achten muss. Für Produkte, die für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind, gelten in Deutschland ganz besonders hohe Anforderungen, die in der Verordnung VO (EU) 10/2011 im Detail niedergeschrieben sind. Bei der Beachtung dieser Anforderungen, stellt sich der Verbraucher auf die sichere Seite, da alle Hersteller in Deutschland dazu verpflichtet sind, dieses hohe Anforderungsniveau zu erfüllen.

Immer wieder zeigt sich bei Untersuchungen, wie jüngst durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich, das Produkte in den Markt eingeführt werden, wie im konkreten Fall Kindergeschirr aus Melamin und Bambus, die den hohen Anforderungen der europäischen Verordnung nicht entsprechen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. auf problembehaftete importierter Waren mit ungewissen Herstellungsverfahren, insbesondere bei Melamin-Bambusgemischen, gewarnt. Diese dürfen nicht mit hochwertigen Melaminkunststoffprodukten von deutschen Herstellern unter einen Hut gesteckt werden.

„Deshalb sind insbesondere die Inverkehrbringer dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass bei importierten Waren die hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Bedarfsgegenstände aus Melaminkunststoff sowie deren korrekte Kennzeichnung auch tatsächlich erfüllt werden. Umso wichtiger ist es daher, die notwendige Transparenz nicht nur beim Verbraucher, sondern auch bei den Handelswaren zu schaffen“, hebt Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K Industrieverbandes hervor.

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