Im Gesetz Digitale Rentenübersicht (RentÜG) plant die Bundesregierung wesentliche Änderungen in den Beziehungen zwischen Reha-Kliniken und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es fehlt aber eine wirksame Entlastung für den Mehraufwand während der Corona-Pandemie. Die DEGEMED fordert daher in der Verbändeanhörung am 12.08.2020 einen Corona-Zuschlag.

Reha-Einrichtungen stehen in ganz Deutschland seit dem Beginn der Corona-Pandemie in der ersten Reihe. Sie erfüllen weiter ihren Versorgungsauftrag und kümmern sich um Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer chronischen Erkrankung. Sie entlasten dadurch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte und tragen damit erheblich zur Bewältigung der Pandemiefolgen bei. Die Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI), der regionalen Gesundheitsämter und der Kostenträger greifen tief in den Reha-Alltag ein und führen zu höheren Kosten bei Sachmitteln und Personal. Die DEGEMED fordert nun von der Bundesregierung, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als wichtigster Kostenträger für Reha-Leistungen diesen Mehraufwand für seine Versicherten übernimmt.

"Medizinische Rehabilitation unter Pandemiebedingungen ist deutlich aufwändiger als vorher. Das Einhalten von Abstandsvorschriften, die mehrfache Reinigung von Unterkünften und Funktionsräumen pro Tag, die Entzerrung der Speisenversorgung und die Beschaffung von Schutzkleidung für Mitarbeiter und Rehabilitanden sind wichtige Maßnahmen, um die Reha-Einrichtungen zu sicheren Gesundheitseinrichtungen zu machen. Diese Maßnahmen kosten aber Geld und werden mit der aktuellen Vergütungshöhe nicht abgedeckt. Wir brauchen jetzt einen Zuschlag zur regulären Vergütung, damit die Reha-Kliniken ihren Versorgungsauftrag weiter erfüllen können", fordert DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall. Die DEGEMED schlug daher in der Verbändeanhörung am 12.08.2020 vor, den Zuschlag gesetzlich im "Gesetz Digitale Rentenübersicht" zu regeln, das die Bundesregierung derzeit vorbereitet.

Die DEGEMED erwartet von der Bundesregierung außerdem, dass die Leistungsanbieter bei der Weiterentwicklung der Reha-Branche stärker eingebunden werden und dazu Rahmenverträge mit den Kostenträgern verhandeln und abschließen können. "Es reicht nicht, nur einseitige Entwicklungsaufträge an die DRV zu formulieren. Wir haben hier einen gemeinsamen Gestaltungsauftrag und brauchen dafür mit Rahmenverträgen eine verlässliche Grundlage", begründet Lawall die DEGEMED-Forderung nach stärkerer Beteiligung der Kliniken.

Bereits Ende Februar 2020 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmals Regelungen vorgestellt, um die Leistungsbeziehungen zwischen Reha-Einrichtungen und der DRV transparenter zur regeln. Im Kern geht es dabei um den Marktzugang für Leistungsanbieter, die Einrichtungsauswahl und Vorgaben für eine transparente Vergütungskonzeption, die die DRV bis 2026 umsetzen soll. "Vor allem die vorgesehenen Anforderungen an die Vergütungskonzeption reichen aus Sicht der Branche nicht aus. Sie zementieren die Unterfinanzierung im System und setzen einen klaren ökonomischen Anreiz zur Tarifflucht von Arbeitgebern, weil sie ihren Mitarbeitern keine wettbewerbsfähigen Löhne mehr zahlen können", moniert Lawall.

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