Während sich Teile der Wirtschaft derzeit schon von den Folgen der Pandemie erholen, sind andere Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen. Für viele von ihnen läuft die zunächst für sechs Monate beantragte Kurzarbeit nun aus und muss verlängert werden.

Betriebe, die weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen sind, können die Verlängerung unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail formlos vornehmen, eine erneute Anzeige über den Arbeitsausfall ist nicht erforderlich. Folgende Angaben sollten bei einer Verlängerung gemacht werden:

  • Nennung der Kurzarbeitergeld-Nummer
  • Zeitraum, bis wann die Anzeige verlängert werden soll
  • Nennung der Gesamtzahl der Mitarbeiter (Wie viele sozialversicherungspflichtige und wie viele geringfügig Beschäftigte?)
  • Gründe für die Verlängerung der Kurzarbeit (z.B. anhand Entwicklung der Umsätze, des Kundenverhaltens oder der Auftragslage)

Zwar wurde per Koalitionsausschuss eine Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate beschlossen, eine Verlängerung kann bis zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren jedoch derzeit nur bis zu 12 Monate beantragt werden. Im Bedarfsfall kann nach 12 Monaten dann bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten verlängert werden.

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