Wird ein Fahrzeug einem Interessenten zur Probefahrt übergeben und danach nicht zurückgegeben, ist trotzdem ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten möglich. In einem konkreten Fall wurde ein Fahrzeug nach einer Probefahrt mit falschen Papieren online weiterverkauft. Die Käuferin durfte das Auto dennoch behalten, weil sie in gutem Glauben handelte. Das betrogene Autohaus ging leer aus (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 8/19).

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