„Nicht sachgerecht, nicht angemessen, nicht vermittelbar“, so bezeichnet der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte das Verhandlungsergebnis zur Verlängerung des Covid-19-Hygienezuschlags bei der Behandlung von PKV-Patienten. Mit Blick auf die anstehende Erkältungsperiode und angesichts der steigenden Infektionszahlen sei die zwischen Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfeträgern ausgehandelte Kompromisslösung völlig inakzeptabel, kritisiert Dr. Dirk Heinrich. „Wir brauchen in den kommenden Monaten nicht weniger Schutz vor dem Coronavirus, sondern mehr.“ Die Streichung der Steigerungsmöglichkeit bei der Hygienepauschale müsse deswegen dringend zurückgenommen werden.

Nach Bekanntwerden der ausgehandelten Verlängerung der Abrechnungsempfehlung des gesteigerten Hygieneaufwandes durch die Corona-Pandemie für PKV-Patienten seien zahlreiche verärgerte Rückmeldungen beim Berufsverband eingegangen, berichtet Verbandspräsident Heinrich. „Ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Kolleginnen und Kollegen ihren Unmut äußern. Die sogenannte Kompromisslösung mit den Kostenträgern ist ein Schlag ins Gesicht der an vorderster Front arbeitenden Ärztinnen und Ärzte.“ Damit ducken sich PKV und Beihilfe ein weiteres Mal weg, wenn es um konkrete Unterstützung für die Praxen während der Pandemie gehe, konstatiert der Hamburger HNO-Arzt. Dieses Verhalten erinnere zunehmend an die gesetzlichen Krankenkassen und das Feilschen um den EBM, so Heinrich weiter. „Wenn die PKV in Zukunft im Stil der gesetzlichen Krankenkassen agiert und versucht, die Preise zu drücken, wo es nur geht, muss man sich fragen, wozu man die private Krankenversicherung letztlich noch braucht.“ Ein freier Beruf habe das Recht auf eine eigene Gebührenordnung, erinnert Heinrich.

Auch aus praktischen Gesichtspunkten sei die Absenkung des Hygienezuschlags verfehlt, so Henrich. „Es mag sein, dass nicht jeder Arzt-Patienten-Kontakt mit voller Schutzausrüstung zu erfolgen hat. In der HNO-Heilkunde, die wie andere Fächer primär im Kopf- und Halsbereich arbeitet, also im Hauptreservoir von SARS-CoV-2, ist das Tragen von Schutzausrüstung und die strenge Einhaltung von Desinfektionsroutinen jedoch unumgänglich.“ Angesichts dieser Tatsache müsse die Verhandlung zur Abrechnungsempfehlung wieder aufgenommen und zumindest eine Ausnahmeregelung für die besonders gefährdeten Fachgruppen vereinbart werden. Genau für solche Zwecke existiere das Instrument des Steigerungsfaktors in der GOÄ. „Den Faktor bei den Corona-Hygienekosten einfach auszusetzen, widerspricht der Intention dieses Tools. Die Bemessung des Steigerungsfaktors ist nach ärztlichem Ermessen zu bestimmen. Das heißt der Arzt darf entscheiden – nicht der Patient oder die Versicherung“, erklärt Heinrich an die Adresse der Verhandlungspartner.

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