.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland haben die deutschen Bürgschaftsbanken zwischen Mitte März bis Mitte September 2020 Kredite in Höhe von über einer Milliarde Euro ermöglicht.

In dem Zeitraum konnten damit bereits über 3.600 mittelständische Unternehmen und Freiberufler in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten unterstützt werden. Darunter erhielten die meisten Genehmigungen das Gastgewerbe, der Dienstleistungsbereich sowie der Einzelhandel mit einem Plus zwischen 40 und 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Seit Ausbruch der Corona-Krise Mitte März verdoppelten sich bei vielen Bürgschaftsbanken die Antragszahlen. Mit dem Bürgschaftsinstrument kann ergänzend zur wichtigen und stabilisierenden Förderung über die KfW eine flexible Unterstützung bei der Bereitstellung dringend notwendiger Liquidität z.B. auch über Hausbankdarlehen erfolgen.

Im Zuge der Krise haben die privaten Bürgschaftsbanken eine erhebliche Ausweitung ihrer Fördermöglichkeiten vom Bund und den Bundesländern erhalten. Diese umfassen u.a. die Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro), eine höhere Risikoübernahme bis 90 %  für die Hausbanken  sowie eine Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes und der Länder sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Die Bürgschaftsbanken nutzen zudem die verbesserten EU-Beihilferegime und haben somit mehr Freiräume zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. In vielen Fällen sind die Institute in weitere Hilfsprogramme der Länder z.B. mit 100 % Bürgschaften für spezifische Zielgruppen eingebunden.

Unterstützung auch im Bereich Eigenkapital

Doch oft sind nicht nur Kredite zur wirtschaftlichen Überbrückung notwendig: Zum Jahresende wird vermehrt auf die Unternehmensbilanzen geschaut. Die  Corona-Krise verzehrt Eigenkapital als wichtigen Puffer. Hier ist eine Finanzierungsstruktur gefragt, die eine solide Basis für unternehmerische Handlungsspielräume bietet, damit betroffene Unternehmen wieder handlungsfähig werden. Mit typisch stillen Beteiligungen stehen die Partner der Bürgschaftsbanken, die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, zur Verfügung. Die Beteiligungen zählen  zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wodurch das Rating des Unternehmens positiv beeinflusst werden kann.

Ein großer Teil der Anfragen wurde bereits über das im Jahr 2019 gelaunchte Finanzierungsportal (1) der Bürgschaftsbanken online gestellt. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch die Hausbank, eine Kammer oder Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf der Seite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (2) zur Verfügung.

(1) https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
(2) https://www.vdb-info.de/mitglieder

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
Schützenstraße 6a
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 2639654-0
Telefax: +49 (30) 2639654-20
http://www.vdb-info.de

Ansprechpartner:
Ory Daniel Laserstein
Abteilungsdirektor Presse und Kommunikation / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 263965415
Fax: +49 (30) 263965420
E-Mail: laserstein@vdb-info.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel