Die Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg hat den mit dem KAV Baden-Württemberg abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) zum Ende des Jahres 2019 in vollem Bewusstsein gekündigt, dass dadurch die Zuwendung (sog. Weihnachtsgeld) für 2020 und die folgenden Jahre tariflich auf 82,14 Prozent statt der ohne Kündigung geltenden 100 Prozent eines Monatsentgelts absinkt. Für die große Mehrheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beläuft sich die Jahressonderzahlung im Übrigen zwischen 51,78 Prozent in den höheren Entgeltgruppen und bis zu 79,51 Prozent in den niedrigeren Entgeltgruppen.

Am Abend der dritten Verhandlungsrunde zum BzTV-N am 9.10.2020 mussten die Arbeitgeber zur Kenntnis nehmen, dass ver.di Baden-Württemberg zu keinerlei Bewegung bezüglich der für die Nahverkehrsunternehmen unerfüllbaren Forderungen nach einer 35-Stunden-Woche bei vollem Entgeltausgleich, einem vollen vierzehnten Monatsentgelt als zusätzliches Urlaubsgeld, fünf sogenannter Entlastungstage und zahlreicher weiterer Mantelforderungen bereit war.

Die Gewerkschaft bot vielmehr an, für eine dauerhafte Hochsetzung des Weihnachtsgelds auf 100 Prozent solle nur bis zum 3.11.2020 in Baden-Württemberg kein Streik mit dem Ziel der Durchsetzung der Forderungen von Verdi zum BzTVN BW stattfinden. Zur Durchsetzung der Forderungen von ver.di Bund bezüglich der laufenden Entgeltrunde des Öffentlichen Dienstes Bund/Kommunen und der Verdi-Bundesforderungen nach einem Bundesrahmentarifvertrag Nahverkehr wurden dem KAV jedoch bis zum 3.11.2020 schon pro Unternehmen je zwei weitere Streiktage angekündigt.

Mit dem Ziel, die Unternehmen für die Bevölkerung nach den bereits z.T. schon bis zu vier Tagen durchgeführten Streiks in allen sieben kommunalen Nahverkehrsbetrieben Baden-Württemberg ohne weiteren Streik durch die Corona-Krise zu steuern und gleichzeitig offen für die Anliegen der Arbeitnehmer zu sein, bot die Verhandlungskommission des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden- Württemberg darauf der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg an, den bisherigen Tarifvertrag (BzTV-N) in der Fassung vor der Kündigung einvernehmlich wieder in Kraft zu setzen, mit einer frühestmöglichen Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2021. „Dieses Angebot bringt auf Sicht eine deutliche Verbesserung hinsichtlich des Weihnachtsgeldes für die Beschäftigten, welches wir von den jetzt geltenden 82,14 % auf 100 % aufstocken wollen, was bei einem Einkommen von ca. 3500 € doch rund 625 € jedes Jahr ausmachen würde“, so KAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Wollensak. Und weiter „wir haben mit unserem dann wieder in Kraft gesetzten BzTV-N Baden-Württemberg den wohl besten Nahverkehrstarifvertrag bundesweit“.

Bei Annahme des Angebots durch ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg könnten beide Verhandlungspartner mit diesem „Zurück auf Los“ die weitere Entwicklung in Wirtschaft, Finanzen und Gesundheit besser beurteilen und bis Ende des kommenden Jahres an realistisch tragfähigen Konzepten für die Zukunft weiter arbeiten. Das von den Arbeitgebern der Kommunen (VKA) und dem Bund zur dritten Verhandlungsrunde der laufenden Entgeltrunde des Öffentlichen Dienstes Bund/Kommunen am 22.10./23.10.2020 in Potsdam angekündigte Angebot käme bei einem Abschluss auf Bundesebene auch den Beschäftigten des Nahverkehrs Baden-Württemberg zugute.

Der Kommunale Arbeitgeberverband hält sein Angebot bis auf weiteres aufrecht und hat von der Gewerkschaft noch keine Absage erhalten.

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