Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist ein politischer Skandal. Gemeinsam versuchen Politik und Wirtschaft, den Fiat-Skandal unter den Teppich zu kehren. Besonders betroffen ist die Reise- und Wohnmobilbranche, die Motoren von FCA in ihren Fahrzeugen einsetzt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht gegen das Stillhaltekartell vor und hat Strafanzeigen wegen Betrugs unter anderem gegen die Robert Bosch GmbH gestellt. Wie aus Protokollen und Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervorgeht, hat Bosch die Abschalteinrichtungen für Fiat produziert und den Autobauer angeschwärzt. Dr. Stoll & Sauer rät vom Skandal betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung und empfiehlt dafür den kostenlosen Online-Check der Kanzlei. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Verbraucher reagieren enttäuscht auf Fiat-Skandal

Die Zahl der erbosten Verbraucher, die sich im Diesel-Abgasskandal von FCA an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wenden, steigt an. Viele Fragen sind offen. Ist mein Wohnmobil betroffen? Muss ich mit einer Stilllegung rechnen? Kann ich überhaupt in Deutschland gegen FCA klagen? Ja natürlich, sagt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und bietet ein großes Service-Paket zu allen relevanten Fragen an. Auch Fiat-Kunden haben seit dem 9. Juli 2020 die Möglichkeit, in Deutschland gegen den Diesel-Betrug zu klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass generell Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden können, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind. Die Kanzlei bietet daher Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an. Die Enttäuschung, wahrscheinlich betrogen worden zu sein, ist enorm. Der Wertverlust der bis zu 100.000 Euro teuren Fahrzeuge ist gewaltig. Auf Facebook gibt es bereits erste Reise- und Wohnmobil-Gruppen, die sich extra über den Abgasskandal austauscht und sich Konsequenzen überlegt. Auf YouTube beginnt ebenfalls eine rege Diskussion.

Strafanzeige beim Polizeipräsidium Frankfurt im Fiat-Skandal

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reagiert auf die Entwicklung und den Stillstand bei der Aufklärung und hat jetzt im Namen eines Mandanten beim Polizeipräsidium Frankfurt Strafanzeige gestellt. Die Polizeibehörde hatte am 24. Juli 2020 im Zuge von Durchsuchungen beim Fiat-Konzern einen Zeugenaufruf im Diesel-Abgasskandal veröffentlicht. Im Kontext der Ermittlungsverfahren gegen FCA bat die Polizei Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer von bestimmten FCA-Fahrzeugen, sich bei Polizeidienststellen zu melden, um Hinweise geben zu können.
Es geht um die Automarken:

  • Fiat Euro 5 und 6
  • Jeep Euro 5 und 6
  • Alfa Romeo Euro 5 und 6
  • Iveco Euro 5 und 6

Die unter Verdacht stehenden Fahrzeuge sind mit folgenden Motoren ausgestattet:

  • 1.3 Liter Multijet
  • 1.3 Liter 16V Multijet
  • 1.6 Liter Multijet
  • 1.6 Liter
  • 2.0 Liter Multijet
  • 2.0 Liter
  • 2.2 Liter Multijet II
  • 2.3 Liter
  • 2.3 Liter Multijet
  • 3.0 Liter

Strafanzeige gegen Robert Bosch GmbH im Fiat-Skandal

Dr. Stoll & Sauer hat am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen Verantwortliche der Robert Bosch GmbH gestellt. Aus Unterlagen des KBA, die der Kanzlei vorliegen, geht hervor, dass die Robert Bosch GmbH die Manipulation an Motoren der Fiat-Gruppe zugestanden hat. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor. Offensichtlich ist Bosch am Bau einer unzulässigen Abschalteinrichtung beteiligt gewesen. Doch was hat Bosch überhaupt mit dem Abgasskandal zu tun?

  1. Die Robert Bosch GmbH ist mit dem Motorsteuergerät EDC17 für Dieselfahrzeuge Marktführer. Bosch konfiguriert das Gerät nach Kundenwunsch und gibt es nach einer letzten Überprüfung zum Einbau frei. Daher wusste das Unternehmen natürlich, dass es unzulässige Abschalteinrichtungen produzierte und verkaufte. Im Zuge des Abgasskandals bei VW geriet Bosch in den Sog der Ermittlungen. Schließlich hatte das Stuttgarter Unternehmen Abschalteinrichtungen nicht nur an VW, Daimler und BMW verkauft, sondern auch an Fiat.
  2. Als die Deutsche Umwelthilfe bereits im Februar 2016 den Skandal bei Fiat durch eigene Tests aufdeckte, mussten bei Bosch die Alarmglocken klingeln. Die Stickoxidgrenzwerte wurden beim Fiat 500x um das bis zu 22-Fache überschritten. Bosch meldete sich daraufhin beim Bundesverkehrsministerium und schwärzte Fiat in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA an. Die Abschalteinrichtung funktionierte besonders banal: Nach 22 Minuten wird die Abgasreinigung einfach eingestellt – so lange dauert in etwa der Zyklus auf dem Prüfstand. Also im Labor sauber – auf der Straße dreckig. Übrigens zu möglichen Abschalteinrichtung bei Daimler und BMW verriet Bosch nichts.
  3. Mit Brief vom 12. Mai 2016 informierte das KBA das Bundesverkehrsministerium über die unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat 500x Euro 6. Mitten im Diesel-Abgasskandal von VW wäre der Fiat-Betrug für die deutsche Politik eine gute Möglichkeit gewesen, von Volkswagen abzulenken und mit dem Finger nach Italien zu zeigen. Zumal die anderen EU-Staaten ihre nationalen Automobilindustrien schützten, obwohl deren Dieselfahrzeuge auch als Dreckschleudern aufgefallen waren. Da jedes Land seine Autobauer selbst kontrolliert, gab es für die Inlandsbehörde wenig Motivation mit Ermittlungen die eigene Industrie zu gefährden. Die italienische Zulassungsbehörde hat bis heute keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fiat-Fahrzeugen gefunden. Und bis heute wird versucht, den Skandal aus politischen und wirtschaftlichen Gründen totzuschweigen.

Da von Seiten der Politik kaum mit Hilfe im Abgasskandal von Fiat zu rechnen ist, rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bereits im ersten Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG war das der einzige Weg, der zur Aufklärung führte. Am Ende verurteilte der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. VW haftet und die Kunden bekommen Schadensersatz. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg auch aus dem Diesel-Abgasskandal von FCA herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel