Am vergangenen Freitag hat das Bundesamt für Justiz das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Meißen online freigeschaltet. Prämiensparer können sich nun kostenfrei selbst eintragen, um sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen. Es soll geklärt werden, wie die Zinsen in dem Langzeitsparvertrag Prämiensparen flexibel richtig zu berechnen waren und damit schlussendlich erreicht werden, dass die Betroffenen Zinsnachzahlungen erhalten. Weil zum Jahresende die Verjährung der Ansprüche droht, tickt für die Sparer*innen die Uhr.

„Die Erfahrungen mit den ersten vier Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkasse haben gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich bei der Anmeldung Unterstützung zu holen“, blickt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen zurück. Deshalb bieten die Verbraucherschützer zum Preis von 38,99 Euro eine Beratung zur Eintragung ins Register an. Für Verbraucher, die ihren Zinsanspruch bereits bei der Verbraucherzentrale berechnen ließen, kostet die Eintragung 14,63 Euro. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341 – 696 2929 oder online vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Meißen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in durchschnittlicher Höhe von 4.700 Euro bestehen. „Bisher haben uns bereits 160 betroffene Verbraucher*innen eine Vollmacht erteilt, um sich der Klage anzuschließen“ berichtet Sylvia Neubert, Leiterin der Beratungsstelle in Meißen.

Welche Vorteile die Klage für Verbraucher hat und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

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