Anlässlich der am 30.10.2020 stattfindenden ersten Lesung der EEG-Novelle im Bundestag haben sich der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Oskar Vogel, und der Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg, Franz Pöter, in einem Brief an die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten gewandt und erklären:

„Die Photovoltaik ist für eine sichere, klimafreundliche Energieversorgung gerade für den Südwesten Deutschlands von zentraler Bedeutung. Die Bundestagsabgeordneten sind nun gefordert, in der beginnenden parlamentarischen Diskussion wesentliche Stellschrauben für eine Verbesserung der EEG-Novelle im Sinne einer dezentralen Energieversorgung durchzusetzen. Wesentlich sind deutlich höhere jährliche Zubaumengen, die enorme Investitionen auslösen und für positive Beschäftigungseffekte sorgen werden“, so die Geschäftsführer der Verbände.

„Die Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms ist von großer Bedeutung für das Handwerk. Egal ob von neuen Anlagen oder aus „ausgeförderten PV-Altanlagen“ (Post-EEG-Anlagen, also Anlagen, die ab 2021 aus der Förderung ausscheiden), die Eigenstromnutzung darf nicht behindert werden“, betont Oskar Vogel.

„Wir lehnen die Umstellung zu Ausschreibungen bei größeren Dachanlagen ab 500 kW installierter Leistung ab. Sie würde den Ausbau in diesem wichtigen Marktsegment, mit Stromgestehungskosten von ca. 7 Cent/kWh zum Erliegen bringen. Dies konterkariert die Ziele der Energiewende und steht der Bereitschaft von Unternehmen, in neue PV-Anlagen zu investieren, diametral entgegen“, ergänzt Franz Pöter.

Folgende Änderungen sind aus unserer Sicht essentiell:

1) Es muss zwingend verhindert werden, dass intakte ausgeförderte PV-Altanlagen aus dem Markt ausscheiden, da für die Energiewende und den Klimaschutz jede kWh aus erneuerbaren Energien gebraucht wird.

2) Die Befreiung für Kleinanlagen bis zu 30 kW von der EEG-Umlage ist ein wesentlicher Anreiz, aus-geförderte PV-Anlagen weiter zu betreiben. Denn ohne diese wird deren Wirtschaftlichkeit nach Wegfall der Einspeisevergütung maßgeblich negativ beeinträchtigt.

3) Für den Weiterbetrieb dieser ausgeförderten PV-Anlagen muss es Gebäudenutzern und Anlagenbetreibern ermöglicht werden, ohne bürokratische Hürden selbst erzeugte Energie direkt zu verbrauchen, für eine spätere Nutzung flexibel zu speichern oder ins Netz einzuspeisen.

4) Die insgesamt geplante Ausweitung der Pflichteinbaufälle intelligenter Messsysteme für Kleinstanlagen bereits ab 1 kW sowohl bei Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen können wir nicht nachvollziehen. Dies führt zu wesentlich höheren Kosten von Kleinanlagen und verschlechtert deren Wirtschaftlichkeit deutlich.

5) Wir fordern, im Gebäudebereich mindestens die bisherige Ausschreibungsgrenze ab 750 kW beizubehalten. Denn wir halten den in der EEG-Novelle vorgesehenen Systemwechsel für „größere Gewerbedächer“ mit Ausschreibung ab 500 kW für völlig ungeeignet, um dieses wichtige Marktsegment – in dem auf großen, ungenutzten Flächen kostengünstig Ökostrom produziert werden kann – anzureizen. Die viel zu geringen Ausschreibungsvolumina, ab 2021 nur zwei Termine pro Jahr, und das Verbot der Eigenstromnutzung würde viele Investoren aus dem Mittelstand daran hindern, PV-Anlagen auf dem eigenen Firmendach zu installieren. Vor dem Hintergrund der ab 2022 in BW in Kraft tretenden Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude, die wir sehr begrüßen, würde dies absolut kontraproduktiv und entgegen den Zielsetzungen des Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wirken. Im Übrigen fordern wir eine Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.

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